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	<title>Recht &#38; Mediation</title>
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	<description>Gedanken und Meinungen zu Recht, Mediation und allem, was mich interessiert</description>
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		<title>Das Kostenargument</title>
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		<pubDate>Tue, 21 Feb 2012 15:18:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerfried Braune</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mediation]]></category>

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		<description><![CDATA[Ich preise Mediation eigentlich nur sehr ungern über das Kostenargument an. Es muss nicht etwas besser sein, nur weil es billiger ist. Ist die Möglichkeit, nach Beendigung des Konflikts noch gut miteinander umgehen zu können, selbst eine für sich maßgeschneiderte Lösung zu finden, den Konflikt tatsächlich zu beenden statt ihn entscheiden zu lassen, in Geldwert [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich preise Mediation eigentlich nur sehr ungern über das Kostenargument an. Es muss nicht etwas besser sein, nur weil es billiger ist. Ist die Möglichkeit, nach Beendigung des Konflikts noch gut miteinander umgehen zu können, selbst eine für sich maßgeschneiderte Lösung zu finden, den Konflikt tatsächlich zu beenden statt ihn entscheiden zu lassen, in Geldwert auszudrücken? Ich meine: Nein!</p>
<p>Trotzdem hier einmal der Versuch eines Vergleichs zwischen einem juristischen Verfahren und Mediation:</p>
<p>1. Trennungs- und Scheidungsvereinbarung: <br />Wie üblich geht es um Unterhalt für die Kinder, Umgangsrecht mit den Kindern und die Auseinandersetzung eines eines gemeinsamen Hauses. Streitwert wäre demnach 7.200 € für den Unterhalt (12 * 600 €) sowie 600 € für das Umgangsrecht für 2 Kinder und unterstellt einmal 75.000 € hälftiger Wert des Hauses. Außergerichtlich kämen bei anwaltlicher Vertretung auf jeden der Eheleute Kosten von circa nicht ganz 4.300 € einschließlich Einigungsgebühr zu. Demgegenüber schlüge die Mediation mit 10 Sitzungen à 160 € und zwei Stunden anwaltlicher Beratung zu je 200 € mit incl. Mehrwertsteuer ca. 1.450 € zu Buche (nein ich habe mich nicht verrechnet! Die Kosten der Mediationssitzungen trägt ja jeder nur zur Hälfte). Selbst ohne das Haus ist die Rechnung für die Mediation günstig, da dann kaum 10 Mediationsstunden anfielen.</p>
<p>2. Innerbetriebliche Mediation <br />Wenn es um ein Arbeitsverhältnis geht, ist der Streitwert in der Regel das 3-fache Monatseinkommen. Kommen noch andere Streitgegenstände wie etwa Urlaub(sabgeltung) oder ähnliches hinzu, erhöht sich der Streitwert entsprechend. Ab einem Streitwert über 8.000 € ist Mediation das preisgünstigere Verfahren gegenüber einer außergerichtlichen anwaltlichen Vertretung, bei einem gerichtlichen Verfahren ohne Vergleich schon ab einem Streitwert von über 7.000 €.</p>
<p>Diese Rechnung beinhaltet natürlich nicht die sonstigen Vorteile der Mediation. Anwaltliche Hilfe in Konflikten ähnelt oft dem Versuch, Feuer mit Benzin zu löschen (verzeiht liebe Anwälte. Aber es ist so und liegt nicht an den Anwälten und ihrem Vorgehen sondern allein die Tatsache, dass da ein Anwaltsbrief kommt, hat eine Konfliktverschärfende Wirkung weil es als &#8220;casus belli&#8221; angehen wird). Wer Konflikte wirklich lösen will, ist mit dem juristischen Verfahren nicht gut bedient und es ist sogar noch teurer!</p>
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		<title>Gauck, der Unterschied zwischen Konsens und Kompromiss</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Feb 2012 12:47:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerfried Braune</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Oft wird man gefragt, was der Unterschied zwischen Konsens und Kompromiss ist. Die Kandidatenkür von Gauck zum Bundespräsidenten ist ein Musterbeispiel, um den Unterschied zu erklären. Die Einigung auf Gauck als Bundespräsidentenkandidat ist eindeutig ein Kompromiss. Wikipedia definiert Kompromiss wie folgt: &#8220;Ein Kompromiss ist die Lösung eines Konfliktes durch gegenseitige freiwillige Übereinkunft, unter beiderseitigem Verzicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Oft wird man gefragt, was der Unterschied zwischen Konsens und Kompromiss ist. Die Kandidatenkür von Gauck zum Bundespräsidenten ist ein Musterbeispiel, um den Unterschied zu erklären. Die Einigung auf Gauck als Bundespräsidentenkandidat ist eindeutig ein Kompromiss.</p>
<p>Wikipedia definiert <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Kompromiss" target="_blank">Kompromiss</a> wie folgt: &#8220;Ein <strong>Kompromiss</strong> ist die Lösung eines Konfliktes durch gegenseitige freiwillige Übereinkunft, unter beiderseitigem Verzicht auf Teile der jeweils gestellten Forderungen.&#8221; Über die Freiwilligkeit ließe sich ja bei der CDU/CSU durchaus streiten.</p>
<p><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Konsens" target="_blank">Konsens</a> wird dort wie folgt beschrieben: &#8220;Der <strong>Konsens</strong> bedeutet die Übereinstimmung von Menschen − meist innerhalb eines sozialen Systems − hinsichtlich einer beschreibbaren Thematik ohne verdeckten oder offenen Widerspruch.</p>
<p>Ursprünglich sollte ja ein Konsens hinsichtlich des Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten gefunden werden. Das haben alle Parteien versemmelt. Offenbar hatten alle keine Vorstellung davon, wie man einen Konsens findet oder finden kann. Der erste Schritt wäre, dass alle Beteiligten ergebnisoffen in die Diskussion gehen. Was haben die Parteien getan? Sie alle haben sich (öffentlich) bereits festgelegt oder zumindest vorher öffentlich einschränkende Kriterien benannt. Dies mag zwar durchaus verständlich sein, hilft aber bei der Suche nach einem Konsens nicht weiter. Auch die Presse war wie üblich geil darauf, möglichst früh irgendwelche Namen zu nennen und wenn sie keine Antwort bekamen, haben die Journalisten selbst irgendwelche Namen in die Runde geworfen.</p>
<p>Richtiger wäre es gewesen, wenn alle Beteiligten sich zunächst einmal darüber geeinigt hätten, welche Kriterien sie an einen eventuellen Kandidaten anlegen wollen. De Diskussion hierüber hätte auch nicht öffentlich geführt werden dürfen. Hätten sich die Parteien auf Kriterien geeinigt, hätte man dann die verschiedenen Personen daraufhin überprüfen können, ob sie den Kriterien genügen. So hätte man eine Konsenskandidatin oder einen Konsenskandidaten finden können (die Frage Mann oder frau hätte ja Teil des Kriterienkatalogs sein können).</p>
<p>Also ,liebe Politiker, redet nicht von Konsens,wenn ihr nur Kompromiss meint!</p>
<p><a class="a2a_dd a2a_target addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save#url=http%3A%2F%2Fwww.ra-braune.de%2FWordpress%2Farchives%2F782&amp;title=Gauck%2C%20der%20Unterschied%20zwischen%20Konsens%20und%20Kompromiss" id="wpa2a_4"><img src="http://www.ra-braune.de/Wordpress/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Non vitae sed scholae discimus!</title>
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		<pubDate>Sun, 19 Feb 2012 15:31:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerfried Braune</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Jahrzehnte hatte ich angenommen, die umgekehrte Version &#8220;Non scholae sed vitae discimus&#8221; sei die richtige Version. Das hatten uns die Lehrer immer als historische Tatsache vermittelt (besonders in dem humanistischen altsprachlichen Gymnasium, das ich besuchte). Tatsache ist, dass die in der Überschrift dargestellte Form richtig ist (siehe hier), auch wenn man uns das verheimlicht hat [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Jahrzehnte hatte ich angenommen, die umgekehrte Version &#8220;Non scholae sed vitae discimus&#8221; sei die richtige Version. Das hatten uns die Lehrer immer als historische Tatsache vermittelt (besonders in dem humanistischen altsprachlichen Gymnasium, das ich besuchte). Tatsache ist, dass die in der Überschrift dargestellte Form richtig ist (siehe <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Non_vitae,_sed_scholae_discimus" target="_blank">hier</a>), auch wenn man uns das verheimlicht hat und die heutigen Lehrer das immer noch verheimlichen (oder wirklich nicht besser wissen).</p>
<p>Jedenfalls wurde ich an diesen Spruch (in der historisch richtigen Form) erinnert, als ich die letzten Wochen mit meinem Sohn, der vor dem Abitur steht, Mathematik und Physik geübt habe. Jetzt kann ich wieder Vektor-Rechnung und ähnliche Abartigkeiten (auch wenn mir das in der Schule nie schwer gefallen ist). Nur habe ich bei dieser Gelegenheit bemerkt, dass ich in der Tat seit meinem Abitur &#8211; und das ist nun fast 40 Jahre her &#8211; nie wieder damit zu tun hatte und auch nie die Notwendigkeit bestand, mich damit zu beschäftigen. Ein klarer Beweis, dass hier wirklich nur für die Schule gelernt wird (lernen, wiederholen, vergessen). Gleiches gilt für Physik (die spezielle Relativitätstheorie). Diejenigen, die ein naturwissenschaftliches Fach studieren wollen, lernen das ganze an der Universität sowieso nochmal. Die anderen tun gut daran, das alles zu vergessen, weil sie es nie mehr brauchen, bis ihre Kinder wiederum so alt sind, dass sie das in der Schule durchnehmen.</p>
<p>Es gibt auch kaum einen Lehrer, der in der Lage ist, den Schülern zu erklären, wozu sie das, was sie da lernen, in ihrem späteren Leben brauchen. wahrscheinlich können sie es auch nicht, weil in der Tat jeglicher Bezug zum Leben der Schüler fehlt. Könnten sie es, hätte der Spruch Senecas in der verfälschten Schulversion ja sogar einen Sinn. Nur das einzige Argument, das mit Mathematiklehrer bisher genannt haben, ist das, dass die (höhere) Mathematik dazu diene, das logische Denken zu lernen. Das ist ein richtiges Killerargument. Gibt es keine andere Möglichkeit, logisches denken zu üben? Brauche ich dazu Mathematik?</p>
<p>Ähnlich geht man mit Literatur im Fach Deutsch um. Ich finde es gut und notwendig, dass im Deutschunterricht auch Literatur gelesen wird. Ob es allerdings dann (für das Leben nach der Schule) zielführend ist, die Literatur dann bis zur Unkenntlichkeit durchzukauen und bis in die letzten Ecken auszukehren, ist mehr als fragwürdig. Bringt den Kindern doch die Freude an der Literatur und an schönen Formulierungen bei anstatt sie mit der Textanalyse zu quälen und ihnen den Spaß an Literatur zu vergällen!</p>
<p>Es fehlt heute bei uns eigentlich ein gesellschaftlicher Diskurs über die Frage, was Abiturienten in der heutigen Zeit wissen sollten, wenn sie die Schule verlassen. Sicherlich gehören Deutsch und Literatur dazu, aber in der Form, dass man den Schülern die Freude daran beibringt. Ansonsten muss sich doch die Rolle der Schule ändern im Informationszeitalter. Wichtige Fähigkeiten, die heute ein &#8220;must be&#8221; darstellen, sind das richtige Suchen und Finden von Informationen, Bewertung der Informationen und die Präsentation der Ergebnisse. Klar gehört Lernen auch dazu, aber auch Softskills, die in der Schule heute nur nebenher gelehrt werden (weil auch <del>vielen</del> manchen Lehrern diese Softskills selbst fehlen. Und bitte noch eins, lasst nicht die Lehrer über Lehrinhalte entscheiden!</p>
<p><a class="a2a_dd a2a_target addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save#url=http%3A%2F%2Fwww.ra-braune.de%2FWordpress%2Farchives%2F779&amp;title=Non%20vitae%20sed%20scholae%20discimus%21" id="wpa2a_6"><img src="http://www.ra-braune.de/Wordpress/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Von der To-Do-Liste zum Tun</title>
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		<pubDate>Sat, 18 Feb 2012 17:11:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerfried Braune</dc:creator>
				<category><![CDATA[Selbstmanagement]]></category>
		<category><![CDATA[Aufgabenmanagement]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir haben fast alle versucht, mit einer To-Do-Liste klar zu kommen. Oft ist das Ergebnis, dass manche Aufgaben auf der Liste Staub ansetzen, andere, die uns liegen, arbeiten wir schnell ab. Wie schaffen wir es, eine To-Do-Liste so zu führen, dass wir die darin aufgelisteten Arbeiten wirklich erledigen? Der wichtigste erste Schritt ist, alle Aufgaben, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir haben fast alle versucht, mit einer To-Do-Liste klar zu kommen. Oft ist das Ergebnis, dass manche Aufgaben auf der Liste Staub ansetzen, andere, die uns liegen, arbeiten wir schnell ab. Wie schaffen wir es, eine To-Do-Liste so zu führen, dass wir die darin aufgelisteten Arbeiten wirklich erledigen?</p>
<p>Der wichtigste erste Schritt ist, alle Aufgaben, die ich sofort in kurzer Zeit (2 Minuten) erledigen kann, auch sofort erledigen. Nur das, was ich so nicht erledigen kann, darf überhaupt auf die To-Do-Liste!</p>
<p>Viele kennen das <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Getting_Things_Done" target="_blank">GTD-System</a> von <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/David_Allen" target="_blank">David Allen</a>. Der wichtigste Punkt seines Systems ist für mich, dass man nur so genannten &#8220;next actions&#8221; auflistet. Eine To-Do-Liste ist nur dann sinnvoll, wenn sie nur die Next Actions aufführt. Next Actions sind Aktivitäten, die Sie tatsächlich sofort ausführen können, wirklich der nächste Schritt. Man muss daher jede Aufgabe, die ansteht, in ihre einzelnen Schritte zerlegen und wirklich nur den nächsten Schritt aufführen. Auf die anwaltliche Tätigkeit bezogen heißt das also, nicht in die Liste aufnehmen &#8220;Klageerwiderung in der Sache XY diktieren&#8221;, wenn noch nicht alle Informationen vorhanden sind. Richtiger wäre es daher, in die Liste aufzunehmen &#8220;Rechtsfrage Z recherchieren&#8221;. Noch besser ist es, wenn man das Verb voranstellt. das ist zwar grässliches Deutsch, hilft aber, sich zu motivieren und die Aufgabe tatsächlich auszuführen und man erkennt auch schneller, was zu tun ist. Also noch besser: &#8220;Recherchieren Rechtsfrage Z&#8221;.</p>
<p>Je mehr man Aufgaben in tatsächlich ausführbare Häppchen zerlegt, desto geringer ist meiner eigenen Erfahrung nach der Widerstand gegen eine ungeliebte Aufgabe.</p>
<p>Was ist besser, die To-Do-Liste auf Papier oder in elektronischer Form? Das ist letztlich Geschmacksache. Ich persönlich ziehe die Papierform vor. Es mach einfach mehr Spaß, eine erledigte Aufgabe auf der Liste genussvoll durchzustreichen anstatt irgendwo ein elektronisches Häkchen zu setzen. Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.</p>
<p>Das gleiche gilt für die Frage, ob man die Aufgaben priorisieren soll. Ich finde, dass zumindest ich beim Durchgehen der Liste nach der derzeitigen Arbeitslaune besser entscheiden kann, was zur Zeit erledigt werden kann. Das hängt ja letztlich nicht nur von der Priorität der Aufgabe ab, sondern auch von der jetzt zur Verfügung stehenden Zeit, meiner derzeitigen Verfassung (wer von einer langen Beweisaufnahme ins Büro kommt, ist sicherlich nicht in der Lage, sich sofort auf einen langen und schwierigen Schriftsatz zu konzentrieren) und dem Kontext, also ob mir die richtigen Hilfsmittel gerade zur Verfügung stehen. Insoweit bevorzuge ich ohnehin das System <a href="http://www.markforster.net/german/" target="_blank">Autofocus von Mark Forster</a>. Dieses System hilft, kurzfristig zu entscheiden, welche Aufgabe ich in Angriff nehme, und verhindert, dass manche Aufgaben Staub ansetzen. Die Weiterentwicklungen des Systems von Mark Forster fand ich nicht mehr so einfach und überzeugend.</p>
<p>Wenn es trotzdem noch Aufgaben gibt, die Sie partout nicht anzugehen in der Lage sind, helfen zwei Dinge: Einmal sich selbst völlig vorurteilsfrei und ohne Selbstbetrug darüber ins Klare zu kommen, woraus die Widerstände gegen diese Aufgabe resultieren. Zum Anderen gibt es die Möglichkeit, sich vorzunehmen, maximal zehn Minuten an der Aufgabe zu arbeiten. Diese kurze Zeitspanne hilft, Widerstände hintanzustellen und oft merkt man, wenn man sich einmal begonnen hat, mit der Sache zu beschäftigen, ist es gar nicht so schlimm.</p>
<p><a class="a2a_dd a2a_target addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save#url=http%3A%2F%2Fwww.ra-braune.de%2FWordpress%2Farchives%2F777&amp;title=Von%20der%20To-Do-Liste%20zum%20Tun" id="wpa2a_8"><img src="http://www.ra-braune.de/Wordpress/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Nach Schwerbehinderteneigenschaft befragt &#8211; falsch geantwortet = kein Kündigungsschutz</title>
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		<pubDate>Fri, 17 Feb 2012 12:32:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerfried Braune</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Verschweigt der Arbeitnehmer bei der Einstellung auf entsprechende Frage seine Schwerbehinderung kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag zumindest dann nicht wegen Täuschung anfechten wenn die Falschbeantwortung der Frage für den Abschluss des Arbeitsvertrages nicht ursächlich war (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 7. Juli 2011 &#8211; 2 AZR 396/10). Anders ist es aber, wenn der Arbeitgeber zur Vorbereitung von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Verschweigt der Arbeitnehmer bei der Einstellung auf entsprechende Frage seine Schwerbehinderung kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag zumindest dann nicht wegen Täuschung anfechten wenn die Falschbeantwortung der Frage für den Abschluss des Arbeitsvertrages nicht ursächlich war (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 7. Juli 2011 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2 AZR 396/10" target="_blank" title="BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 396/10">2 AZR 396/10</a>).</p>
<p>Anders ist es aber, wenn der Arbeitgeber zur Vorbereitung von Kündigungen nach Erwerb des Sonderkündigungsschutzes nach sechs Monaten nach der Schwerbehinderung fragt. Beantwortet ein Arbeitnehmer dann diese nach Meinung des Bundesarbeitsgerichts dann zulässige Frage nach der Schwerbehinderung falsch, dann kann er sich nicht auf das Sonderkündigungsrecht berufen. (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16.02.2012 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6 AZR 553/10" target="_blank" title="BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 553/10">6 AZR 553/10</a> <a href="http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&amp;Art=pm&amp;Datum=2012&amp;nr=15696&amp;pos=2&amp;anz=14" target="_blank">Pressemitteilung</a>).</p>
<p>Ein Arbeitnehmer hatte die Frage nach seiner Schwerbehinderung falsch beantwortet. Als ihm gekündigt wurde, erhob er Kündigungsschutzklage und teilte seine Schwerbehinderung mit und bemängelte, dass das Integrationsamt der Kündigung nicht zugestimmt habe. Das Arbeitsgericht gab der Kündigungsschutzklage statt, das Landesarbeitsgericht Hamm wies die Klage ab mit der Begründung, dass sich der Arbeitnehmer nicht auf den Kündigungsschutz als Schwerbehinderter berufen könne, da er die Frage nach der Schwerbehinderung wahrheitswidrig verneint habe. Dem ist nun der 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts gefolgt. Der Arbeitgeber müsse im Vorfeld einer Kündigung nach der Schwerbehinderteneigenschaft fragen, damit er die Sozialauswahl richtig vornehmen könne bzw. die Zustimmung des Integrationsamtes einholen könne. Nur so könne sich der Arbeitgeber rechtstreu verhalten.</p>
<p>Der Arbeitnehmer werde hierdurch auch nicht diskriminiert und auch datenschutzrechtliche Erwägungen stünden dem nicht entgegen.</p>
<p>Aufgrund der Falschbeantwortung sei es dem Arbeitnehmer unter dem Gesichtspunkt des widersprüchlichen Verhaltens verwehrt, sich im Kündigungsschutzprozess auf seine Schwerbehinderteneigenschaft zu berufen.</p>
<p><a class="a2a_dd a2a_target addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save#url=http%3A%2F%2Fwww.ra-braune.de%2FWordpress%2Farchives%2F775&amp;title=Nach%20Schwerbehinderteneigenschaft%20befragt%20%26%238211%3B%20falsch%20geantwortet%20%3D%20kein%20K%C3%BCndigungsschutz" id="wpa2a_10"><img src="http://www.ra-braune.de/Wordpress/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Das Setting der Mediation oder gehen wir zu mir oder zu dir?</title>
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		<pubDate>Thu, 16 Feb 2012 11:21:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerfried Braune</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mediation]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Gestaltung des Umfeldes in der Mediation hat für die Mediation durchaus Bedeutung. Die Atmosphäre einer Mediationssitzung bzw. das Verhalten der Streitbeteiligten kann durchaus unterschiedlich sein, je nachdem, ob man sich an einem Tisch gegenübersitzt oder ohne die Barriere eines Tisches zwischen sich miteinander spricht. Das Setting schafft Atmosphäre. Selbstverständlich kommt es auch auf den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Gestaltung des Umfeldes in der Mediation hat für die Mediation durchaus Bedeutung. Die Atmosphäre einer Mediationssitzung bzw. das Verhalten der Streitbeteiligten kann durchaus unterschiedlich sein, je nachdem, ob man sich an einem Tisch gegenübersitzt oder ohne die Barriere eines Tisches zwischen sich miteinander spricht. Das Setting schafft Atmosphäre.</p>
<p>Selbstverständlich kommt es auch auf den Kontext an, wie man als Mediator die Arbeitsumgebung gestaltet. In Mediationen zu Themen von Trennung und Scheidung ziehe ich es vor, einen Stuhlkreis um einen niedrigen Tisch zu bilden. Den Tisch könnte man auch weglassen, er dient eher dem Ablegen von Unterlagen. Ein Tisch in normaler Arbeitstischhöhe hat eher etwas Trennendes. Die Parteien neigen hier dazu, sich gegenüber zu sitzen und Barrieren in Form von Unterlagen vor sich auszubauen. In Wirtschaftsmediationen zwischen Firmen, an denen auch Anwälte teilnehmen, sollte schon ein Tisch zur Verfügung stehen, damit schriftliche Unterlagen abgelegt werden können.</p>
<p>Unverzichtbar für eine Mediation sind Visualisierungsmöglichkeiten. Einmal sollte auf jeden Fall ein Flipchart vorhanden sein. Moderationswände sind je nach Kontext einer Mediation auch sehr nützlich. Ein Beamer oder zumindest ein größerer Monitor sind von Vorteil. Ich arbeite in einer Mediation gern mit <a href="http://www.papershow.com/de/" target="_blank">Papershow</a> . Damit kann man visualisieren, ohne den Beteiligten den Rücken zukehren zu müssen. Außerdem kann man mit Beamer oder Bildschirm auch Texte oder Tabellen darstellen und so Auswirkungen von Lösungsmöglichkeiten für die Beteiligten sichtbar machen.</p>
<p>Ansonsten ist es den Vorlieben des jeweiligen Mediators vorbehalten, wie er/sie das jeweilige Umfeld gestaltet.</p>
<p>Selbstverständlich kann Mediation auch -dies gilt vor allem für Wirtschaftsmediation, sei es zwischen zwei Firmen oder innerbetrieblich &#8211; in den Räumen des einen oder anderen Beteiligten stattfinden. Hierbei sollte aber der Mediatior darauf achten, dass durch die Wahl des Ortes nicht eine Partei sich bevorzugt oder benachteiligt vorkommt. Daher ist es im Zweifel immer besser, einen neutralen Rahmen zu wählen.</p>
<p>Normalerweise sollte man als Mediator auch den Beteiligten die erste Wahl der Sitzgelegenheit überlassen. Für den Mediator ist die (von den Medianden selbst gewählte) Sitzordnung durchaus aussagekräftig. Allerdings ist es auch sinnvoll, die Sitzordnung in den Mediationssitzungen zu verändern. Das schafft neue Perspektiven &#8211; auch für den Mediator.</p>
<p>Ein interessantes Thema in diesem Zusammenhang ist auch die Dauer der einzelnen Sitzungen. Aus eigener (schlechter) Erfahrung, bin ich eher dafür, die Sitzungen nicht zu lang auszudehnen. Zwei Stunden halte ich für die Obergrenze, da dann die Konzentration sowohl der Medianden als auch des Mediators nachlässt. Dies führt gern zu Verhärtungen in den Positionen und ist der Konfliktlösung nicht förderlich. Jeder, der anwaltlich tätig ist, weiß, dass nach zwei Stunden Beweisaufnahme in der Regel nicht der richtige Zeitpunkt für sachliche Vergleichsverhandlungen ist, es sei denn, man will (wie manche Richter) den dringenden Wunsch der Parteien, endlich den Gerichtssaal verlassen zu wollen, dazu nutzen, einen Vergleich zu erzwingen.</p>
<p>Die Frequenz der Sitzungen ist natürlich davon abhängig, wie eilig es die Beteiligten haben und ob in den Zeiten zwischen den Sitzungen noch Fragen zu klären oder Unterlagen zu beschaffen sind. Hier gibt es keine Regel, das sollte der Vereinbarung mit den Medianden und der jeweiligen Situation vorbehalten bleiben.</p>
<p><a class="a2a_dd a2a_target addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save#url=http%3A%2F%2Fwww.ra-braune.de%2FWordpress%2Farchives%2F773&amp;title=Das%20Setting%20der%20Mediation%20oder%20gehen%20wir%20zu%20mir%20oder%20zu%20dir%3F" id="wpa2a_12"><img src="http://www.ra-braune.de/Wordpress/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Interpunktion oder wer hat angefangen?</title>
		<link>http://www.ra-braune.de/Wordpress/archives/771</link>
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		<pubDate>Wed, 15 Feb 2012 10:13:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerfried Braune</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Mediation]]></category>
		<category><![CDATA[Kommunikation]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir können nicht anders! Schon Kinder antworten, wenn sie beim Streiten angetroffen werden: &#8220;Der andere hat angefangen!&#8221; Und als Erwachsene machen wir es genauso. Watzlawick formulierte das 3. Axiom der Kommunikation wie folgt: &#8220;Die Natur einer Beziehung ist durch die Interpunktionen der Kommunikationsabläufe seitens der Partner bedingt.&#8221; Was ist damit gemeint? Jede Äußerung menschlicher Kommunikation [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir können nicht anders! Schon Kinder antworten, wenn sie beim Streiten angetroffen werden: &#8220;Der andere hat angefangen!&#8221; Und als Erwachsene machen wir es genauso.</p>
<p><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Paul_Watzlawick" target="_blank">Watzlawick</a> formulierte das 3. <a href="http://www.paulwatzlawick.de/axiome.html" target="_blank">Axiom der Kommunikation</a> wie folgt: &#8220;<em>Die Natur einer Beziehung ist durch die Interpunktionen der Kommunikationsabläufe seitens der Partner bedingt.&#8221;</em></p>
<p>Was ist damit gemeint? Jede Äußerung menschlicher Kommunikation ist Reaktion und Ursache zugleich. Wir neigen dazu, immer nur unseren Beitrag zur Kommunikation als Reaktion zu sehen. Menschliche Kommunikation ist auch nicht in Kausalketten auflösbar. In Wahrheit kann niemand genau sagen, was und wer bei einem Streit angefangen hat. Der von einer Seite gesehene(angebliche) Ursprung eines Streites entsteht nur durch das willkürliche Setzen eines Anfangspunktes. Das nennt man Interpunktion bei der Kommunikation. Beliebtes Beispiel ist die Ehefrau, die nörgelt, und der Ehemann, der sich zurückzieht. Sie wird der Überzeugung sein, dass sie nur nörgelt, weil er sich immer zurückzieht, er wird erklären, dass er sich nur zurückzieht, weil sie immer nörgelt. Sie finden das Beispiel auch schön dargestellt bei Wikipedia <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Interpunktion_(Kommunikation)" target="_blank">hier</a>.</p>
<p>Weil jeder der Beteiligten immer nur seinen Beitrag als Reaktion auf den Beitrag des anderen sieht, entstehen hier Teufelskreise, die sich selbst immer wieder beflügeln. Hieraus kann man nur ausbrechen, wenn man die Eben, in der das Problem auftritt, verlässt und Metakommunikation betreibt, d.h. über die Kommunikation kommuniziert. Praktisch sieht man sich das eigene Verhalten und das Verhalten des anderen von einer höheren Warte aus an. Im übertragenen Sinne: Man steht auf einem Turm und sieht sich selbst und den anderen unten agieren.</p>
<p>Da die Streitbeteiligten in aller Regel in ihrem Streit gefangen sind, sind sie meist nicht in der Lage, insoweit die Sichtweise zu ändern. Dies ist dann Aufgabe eines Mediators, der den Streitenden hilft, sich in eine höhere Warte zu begeben und zu sehen, wie sie in dem Konflikt agieren. Das hilft oft, derartige Teufelskreise aufzulösen und konstruktive Ergebnisse zu erzielen.</p>
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		<title>What a lawyer does</title>
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		<pubDate>Tue, 14 Feb 2012 17:11:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerfried Braune</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Humor]]></category>

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		<description><![CDATA[Hier auf dem Bitter Lawyer Blog )]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://cdn.bitterlawyer.com/wp-content/uploads/2012/02/what-a-lawyer-does-final.jpg" target="_blank">Hier</a> auf dem <a href="http://www.bitterlawyer.com/" target="_blank">Bitter Lawyer Blog</a> <img src='http://www.ra-braune.de/Wordpress/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> )</p>
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		<title>Shuttle-Mediation</title>
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		<pubDate>Tue, 14 Feb 2012 10:58:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerfried Braune</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mediation]]></category>

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		<description><![CDATA[Anders als bei uns in Deutschland oder Europa wird in den USA im Rahmen der Mediation weitaus häufiger von dem Instrument der Einzelgespräche mit den Parteien (Caucus) und der Shuttle-Mediation Gebrauch gemacht. Demgegenüber wird in den USA bei Mediationsverfahren sehr häufig nach der Konfliktdarstellung zum Mittel des Caucus gegriffen. Grundsätzlich hat natürlich Mediation das Ziel, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Anders als bei uns in Deutschland oder Europa wird in den USA im Rahmen der Mediation weitaus häufiger von dem Instrument der Einzelgespräche mit den Parteien (<a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Caucus" target="_blank">Caucus</a>) und der Shuttle-Mediation Gebrauch gemacht. Demgegenüber wird in den USA bei Mediationsverfahren sehr häufig nach der Konfliktdarstellung zum Mittel des Caucus gegriffen.</p>
<p>Grundsätzlich hat natürlich Mediation das Ziel, in Offenheit und gegenseitigem Verständnis zu einem gemeinsamen Ziel, der Lösung des Konflikts, zu kommen. Es kann aber durchaus Situationen geben, in denen es sehr sinnvoll ist, zu den Konfliktbeteiligten zu Einzelgesprächen zu raten. Dies kann einmal der Fall sein in hochemotionalen Situationen. Hier ist es den Beteiligten oft zunächst nicht möglich, den Sichtweisen der anderen Seite zuzuhören. In Einzelgesprächen zwischen den Konfliktbeteiligten und dem Mediator ist es eher möglich seine Meinung, Interessen und Bedürfnisse darzulegen, ohne das Gefühl zu haben, der anderen Seite Angriffsflächen zu bieten. Dies habe ich selbst als Anwalt in einem hochstrittigen Unterhaltsverfahren erlebt, als auf Vorschlag des Richters und mit Einverständnis der Parteien und ihrer Anwälte Vergleichsgespräche zwischen dem Richter und den Parteien jeweils getrennt stattfanden und (zu meinem Erstaunen) ein bereits seit mehr als 5 Jahren andauernder Unterhaltsprozess in kurzer Zeit vergleichsweise erledigt werden konnte.</p>
<p>Ähnlich ist es auch in Mediationen zwischen Firmen. Auch hier wollen (oder können) Beteiligte oft nicht ihre wahren Interessen offenlegen, ohne die eigene Verhandlungsposition gegenüber der anderen Seite zu schwächen oder Firmeninterna preiszugeben, die nicht an die Öffentlichkeit gehören (welcher Firmenvertreter wollte schon die prekäre finanzielle Lage des Unternehmens offfenlegen?). Auch hier ist es sinnvoll, im Wege der Pendeldiplomatie die Mediation voranzubringen.</p>
<p>Voraussetzung ist natürlich, dass beide Parteien mit Einzelgesprächen einverstanden sind. Gerade bei Einzelgesprächen hat der Mediator eine hohe Verantwortung gegenüber den Beteiligten. Es muss auch jeweils klargestellt werden, welche Informationen an die andere Seite weitergegeben werden dürfen und welche vertraulich zu behandeln sind. Ebenso muss der Mediator aufmerksam darauf achten, dass er seine neutrale Stellung nicht gefährdet. Er muss daher sofort reagieren, wenn er das Gefühl hat, von einer der Konfliktparteien instrumentalisiert zu werden. Einzelgespräche sind nicht dazu da, die andere Partei durch Zurückhalten von Informationen über den Tisch zu ziehen.</p>
<p>Ein Caucus sollte daher auch nicht von Beginn der Mediation stattfinden. Zunächst sollten die Parteien schon gemeinsam die Einführung und die Sammlung der zu besprechenden Punkte vornehmen. Auch die Darstellung des Konflikts durch die Streitbeteiligten findet am Besten in gemeinsamen Sitzungen statt. Frühestens in der Phase der Konflikterhellung, also beim Herausarbeiten der jeweiligen hinter den Positionen stehenden Interessen erscheint die Durchführung von Einzelgesprächen sinnvoll. Dies allerdings nur dann, wenn der Mediator das Gefühl hat, dass der Klärungsprozess in gemeinsamen Besprechungen stockt, weil einer (oder beide) ihre Interessen nicht offen darlegen. Die Initiative zu Einzelgesprächen sollte vom Mediator ausgehen.</p>
<p>Letztlich sollten Einzelgespräche eventuell verbunde mit Shuttle-Mediation so sparsam wie möglich eingesetzt werden, wenn es aber notwendig erscheint, sollte der Mediator dieses Instrument auch einsetzen.</p>
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		<title>Aufteilung Unterhalt unter den Kindern, wenn eines beim Unterhaltspflichtigen wohnt</title>
		<link>http://www.ra-braune.de/Wordpress/archives/765</link>
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		<pubDate>Mon, 13 Feb 2012 16:03:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerfried Braune</dc:creator>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Kindesunterhalt]]></category>

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		<description><![CDATA[Was passiert im Mangelfall (d.h. wenn der zur Verfügung stehende verbleibende Betrag nicht zur Deckung aller Unterhaltspflichten ausreicht), wenn der Unterhaltspflichtige eines der Kinder selbst betreut und keinen Barunterhalt erhält? In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Saarbrücken hatte ein Vater von drei Kindern, von denen eines bei ihm wohnte und für das er keinen Barunterhalt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Was passiert im Mangelfall (d.h. wenn der zur Verfügung stehende verbleibende Betrag nicht zur Deckung aller Unterhaltspflichten ausreicht), wenn der Unterhaltspflichtige eines der Kinder selbst betreut und keinen Barunterhalt erhält? In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Saarbrücken hatte ein Vater von drei Kindern, von denen eines bei ihm wohnte und für das er keinen Barunterhalt erhielt, die Ansicht vertreten, dass der Unterhaltsanspruch für den bei ihm wohnenden Sohn vorrangig sei. Im Rahmen des einer Beschwerde im Verfahrenskostenhilfeverfahren (uh was für ein Wortungetüm!) hatte das Saarländische Oberlandesgericht entschieden (<a href="http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&amp;Datum=2012&amp;nr=3800&amp;pos=9&amp;anz=16" target="_blank">Beschluss vom 11.1.12, Aktenzeichen 6 WF 1/12</a>), dass auch dann die Kinder gleichmäßig berücksichtigt werden. Der Gesetzeswortlaut des <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1609.html" target="_blank" title="&sect; 1609 BGB: Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter">§ 1609 BGB</a> sei eindeutig. Alle Kinder seien dort gleichrangig. Dies gelte auch dann, wenn der mit dem Pflichtigen im Haushalt lebende Sohn sozialhilfebedürftig werde.</p>
<p>Dem Gesetzeswortlaut nach kann man das sicherlich so vertreten. Allerdings könnte auch bedacht werden, dass die beiden nicht beim Pflichtigen lebenden Kinder in diesem Fall besser gestellt sind, da sie ja neben dem Barunterhalt auch Betreuungsunterhalt erhalten. Dieser Betreuungsunterhalt hat ja auch einen Geldeswert und muss letztlich zumindest zum Teil aus dem Einkommen des Elternteils erbracht werden, bei dem die Kinder leben. Deshalb könnte man ja <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1609.html" target="_blank" title="&sect; 1609 BGB: Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter">§ 1609 BGB</a> auch ergänzend auslegen. Aber die Richter müssen ja nicht mit den paar Kröten auskommen, die dem Vater letztlich verbleiben und von denen er das bei ihm lebende Kind auch noch unterhalten muss.</p>
<p><a class="a2a_dd a2a_target addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save#url=http%3A%2F%2Fwww.ra-braune.de%2FWordpress%2Farchives%2F765&amp;title=Aufteilung%20Unterhalt%20unter%20den%20Kindern%2C%20wenn%20eines%20beim%20Unterhaltspflichtigen%20wohnt" id="wpa2a_20"><img src="http://www.ra-braune.de/Wordpress/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share"/></a></p>]]></content:encoded>
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