Archive for the ‘Allgemein’ Category

Muss es denn immer gleich Klage sein? Ein Plädoyer für mehr Selbstverantwortung

Donnerstag, Mai 3rd, 2012

Mandanten gehen zum Anwalt, weil sie einen Konflikt haben, mit dem Arbeitgeber, dem Lieferanten, dem Auftraggeber und was noch alles denkbar ist. Aufgabe des Anwalts ist eigentlich diesen Konflikt für den Mandanten bestmöglich zu managen. Das geht über eine reine juristische Tätigkeit hinaus.

Leider wird darauf in der juristischen Ausbildung (zumindest hierzulande) kaum Rücksicht genommen. Die juristische Ausbildung beschränkt sich universitär auf die Lösung von theoretischen Fällen auf rein juristischer Basis. Konflikte, die dahinter stehen, werden nicht thematisiert, sie finden in der juristischen Ausbildung nicht statt (wenn auch die Tendenz heute dahin geht, etwas mehr an Softskills zu vermitteln).

Dies ist auch der Grund, dass in der anwaltlichen Tätigkeit in der Regel lediglich ein Workflow von der außergerichtlichen Verhandlung zur Klage vorhanden zu sein scheint. Beim Scheitern einer außergerichtlichen Verhandlung geht es unvermeidlich zur Klage. Die Klaviatur verschiedener außergerichtlicher Konfliktbearbeitungsmöglichkeiten wird eigentlich selten ausgespielt.

Ich bin der Meinung, dass die Justiz als gesellschaftliche Reparaturinstanz für gescheiterte Selbstbearbeitung von Konflikten auch als ultima ratio gehandhabt werden sollte. Es gibt viele andere Möglichkeiten, auch in Bereichen, die zwischen den Konfliktbeteiligten streitig bleiben, eigenverantwortlich zu einer Lösung zu kommen. Vor Gericht verliert man die Eigenverantwortung fast vollständig. Wir wissen ja, dass wir auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand sind.

Zunächst einmal spreche ich natürlich auch pro domo, wenn ich auf die Möglichkeit eines Mediationsverfahrens hinweise. Mediation ist auch als Versuch einer echten Konfliktlösung auch dann noch sinnvoll, wenn außergerichtliche Verhandlungen zwischen den Parteien (und ihren Anwälten) gescheitert sind. Da Juristen gewohnt sind, ausschließlich Sachkonflikte zu bearbeiten, spielen für sie Emotionen, Wünsche und Bedürfnisse eine nur untergeordnete oder sogar störende Rolle (Hierüber habe ich hier bereits gepostet).

Manchmal bedarf es aber (auch in der Mediation) der Klärung von Fragen, über die man sich nicht einig werden kann bzw. bei denen man darüber einig ist, dass man sich uneins ist (we agree to disagree). Braucht man dann das Gericht? Nein! Es gibt viele Möglichkeiten, derartige Differenzen zu klären. Möglich ist zum Beispiel die (gemeinsame) Beauftragung eines Sachverständigen als Schiedsgutachter. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn es sich um eine Fachfrage handelt, über die unterschiedliche Vorstellungen bei den Parteien vorhanden sind (dies könnte auch die Klärung einer abstrakten rechtlichen Frage sein). Möglich wäre auch, einen Schlichter bezüglich des streitigen Gegenstands einzuschalten, der dann einen begründeten Schlichtungsvorschlag unterbreitet. Nicht zuletzt könnte auch ein Schiedsverfahren über den begrenzten Streitpunkt eingeleitet werden.

Bei einer solchen Konfliktlösungssrategie behalten die Konfliktbeteiligten die Kontrolle über das Verfahren. Es wird ihnen nicht vom Gericht vorgegeben. Zudem können die Parteien den Streit eingrenzen und ausschließlich die tatsächlich streitigen Punkte klären lassen. Wenn Sie Ihr Auto wegen eines Defekts an der Karosserie in die Werkstatt geben, wollen Sie doch auch nicht, dass die Werkstatt das gesamte Auto zerlegt und überprüft. Das Gericht überprüft aber den Rechtsstreit vollständig rechtlich, ob sie das wollen oder nicht.

Ich denke aber, es ist sinnvoller, wenn die am Konflikt beteiligten selbst die Kontrolle über ihren Konflikt behalten und die Art und Weise, wie eine Lösung aussehen soll. Das setzt aber bei den Konfliktmanagern eine Abkehr von der Einbahnstraße zum Gericht voraus. Und die Gerichte würden auch noch erheblich entlastet.

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(Wie) verändern die “digital natives” den Markt der Rechtsdienstleistungen?

Dienstag, Mai 1st, 2012

ich denke, mit dieser Frage müssen sich die Anwaltsorganisationen und jeder einzelne, der Dienstleistungen im Bereich des Rechts anbietet, auseinandersetzen.

Digital Natives sind kurz gesagt die Generation(en), die zu einer Zeit aufgewachsen sind, als bereits digitale Technologien verfügbar waren (siehe Wikipedia). Alle anderen sind bestenfalls Digital Immigrants, das sind die, die sich mit der digitalen Technologie arrangiert oder angefreundet haben.

Ich denke, dass die digital Natives die digitalen Medien vollkommen in ihr Lebensumfeld eingebunden haben bzw. es für sie völlig selbstverständlich ist, sie zu benutzen.

Daher wird sich die Form der Rechtsdienstleistungen im Lauf des Generationenwechsels auch (stark) verändern. Sicherlich trifft es heute noch zu, dass für die Mehrzahl der Mandanten es noch (selbstverständlich und) angenehmer ist, mit dem Rechtsanwalt die Angelegenheit telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch zu erörtern. Aber genau so, wie es für uns noch ein Vergnügen ist, ein Buch in die Hand zu nehmen, umzublättern und zu lesen, so ist es für die neue Generation selbstverständlich und nicht weniger vergnüglich, digitale Bücher zu konsumieren. Während wir von der Haptik eines Buches schwärmen, schwärmt die digitale Generation von der Haptik eines Tablet. Deshalb wird die digitale Generation selbstverständlich auch den Kontakt zu ihrem Rechtsdienstleister auf digitalem Weg aufnehmen und von ihm auch keinen Brief sondern eine Mail oder SMS erwarten.

Die digital Natives sind auch gewohnt, sich Informationen zunächst im Web selbst zu beschaffen und erst dort eine (kostenpflichtige) Dienstleistung in Anspruch nehmen, wo spezielle, nicht allgemein verfügbares Wissen notwendig ist. Demnach werden die einfachen Rechtsdienstleistungen zu einem großen Teil kostenlos selbst erbracht werden (der Do-It-Yourself-Mandant). Er wird sich allenfalls Teilleistungen kostenpflichtig beschaffen. Das wird vor allem im angelsächsischen Rechtsbereich unter dem Begriff “unbundled legal services” diskutiert.

Die digital Natives erwarten auch selbstverständlich, dass ihr Rechtsanwalt über eine Web-Präsenz verfügt (ich staune immer wieder, wie viele Kanzleien noch nicht einmal über eine einfache Homepage verfügen). Zu dieser Web-Präsenz wird ebenso selbstverständlich ein Portal für die Mandanten erwartet, über das sie sich die Informationen über ihr Anliegen verschaffen können, in dem sie die erstellten und eingegangenen Informationen (wie etwa Briefe, Termine etc.) jederzeit abrufen können und über das sie mit ihrem Anwalt Kontakt aufnehmen können. Dies alles muss so einfach wie etwa Facebook, Twitter etc. zu nutzen sein.

Damit einher geht – das merken die Anwälte ja nicht erst seit heute – dass auch die erwartete Reaktionsgeschwindigkeit immer schneller wird. So wie man erwartet, dass die Suchmaschine das Suchergebnis innerhalb kürzester Zeit ausgibt, so wird erwartet, dass der Anwalt auf eine Anfrage nicht erst Stunden oder Tage später reagiert, soweit die Informationen nicht ohnehin im Mandantenportal zum jederzeitigen Zugriff bereit liegen.

Durch diese Art der Rechtsdienstleistung wird auch der örtliche Bezug immer mehr verloren gehen. Das bedeutet, dass es für den Mandanten völlig gleichgültig ist, ob sich die Kanzlei (sofern eine solche noch verlangt wird) am oder in der Nähe des Wohnortes des Mandanten befindet. Das erhöht natürlich den Konkurrenzdruck unter den Anwälten noch weit mehr, als das heute der Fall ist. Jeder Anwalt wird sich noch mehr als heute überlegen müssen, wie er sich und seine von ihm angebotenen Dienstleistungen platziert und präsentiert. Der Feld- Wald und Wiesen-Anwalt, der sich heute vielleicht noch mancherorts halten kann und Mandanten findet, wird dann ein Problem haben.

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So fern und doch so nah

Freitag, April 27th, 2012

Bei der Entwicklung der Anwalts-Software IXP-Advocat arbeite ich direkt mit der Entwicklerfirma der zugrunde liegenden Programmierumgebung zusammen. Die Firma FBW IT GmbH hat ihren Hauptsitz in der Nähe von Wien und Niederlassungen u.a. in Rumänien. Dort arbeite ich mit einer Programmiererin zusammen, die Programmteile nach meinen Angaben umsetzt.

Diese Zusammenarbeit funktioniert im wesentlichen durch die Nutzung eines Instant-Messaging-Dienstes. Wir nutzen derzeit den Yahoo-Messaging-Dienst. Wenn mein Messenger-Client online geht, sehe ich sofort, wer von meinen Ansprechpartnern bei IXP am Rechner sitzt und diese sehen auch, dass ich online bin. So ist es möglich, ohne Probleme Informationen hin und her zu schicken.

Ein derartiger Instant-Messenger ist auch eine gute Einrichtung für Anwaltskanzleien. Für das Kanzleipersonal, gleich ob es in der Kanzlei vor Ort oder zu Hause arbeitet, kann dann jederzeit erreicht werden, vorausgesetzt, der Mitarbeiter oder die Anwältin oder der Anwalt sind gerade online. Derartige Messenger gibt es auch für Smartphones und Tablets, so dass man auch unterwegs jederzeit kurze Anweisungen erteilen kann oder Informationen erhält.

Natürlich sollte man als Anwalt nicht gerade empfindliche Informationen über den Messenger schicken. Da es aber auch Programme für den eigenen Web-Server gibt, kann man auch hier die Sicherheitsanforderungen wahren.

Ob es sinnvoll oder erwünscht ist, auch Mandanten die Messenger-ID mitzuteilen, muss jeder für sich selbst beantworten. sicher ist es für die Mandanten von Vorteil, ihrem Anwalt jederzeit Informationen zukommen zu lassen oder Fragen zu stellen. Ob ich als Anwalt aber jederzeit erreichbar sein will, ist Geschmackssache. Da muss man darauf achten, dass man sich abmeldet oder zumindest den Status auf “abwesend” ändert, um einmal Ruhe vor der Informationsflut zu haben (beim Telefon setzt man ja auch gelegentlich das Vorzimmer als Abfangjäger ein).

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Jeder hat so seine Methode Geld zu verdienen

Freitag, April 20th, 2012

Bildausschnitt_171739.jpgAuch eine Methode, Geld zu machen. Das hatte sich offenbar ein Autofahrer gedacht, über den die Saarbrücker Zeitung heute hier berichtet. Er hatte sich Stellen ausgesucht, an denen anderen Autofahrern leicht Fehler unterlaufen und hat diese Fahrfehler dann für provozierte Unfälle genutzt. Immerhin hat er bei rund einem Dutzend Unfällen insgesamt 35.000 € kassiert.

Immerhin hat er nun für Versicherungsbetrug und Straßenverkehrsgefährdung eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren mit Bewährung kassiert.

Wie er aufgeflogen ist, ist dem Artikel nicht zu entnehmen. Ich gehe davon aus, dass allein die Anzahl der Unfälle die Versicherungen hellhörig gemacht haben.

Ob das letztlich ein erfolgreiches Geschäftsmodell ist, wage ich zu bezweifeln. Abgesehen von der Freiheitsstrafe musste der Verurteilte ja wohl auch seine Geschäftskosten in Form von Autos, die ja immerhin beschädigt wurden, einrechnen. Ich glaube nicht, dass da so viel übrig geblieben ist.

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Wie war das noch damals?

Donnerstag, April 19th, 2012

Es kommt zwar nur selten vor, aber manchmal braucht man doch den Standorten eines Gesetzes zu einem früheren bestimmten Datum. Dann geht in aller Regel die Sucherei los. Auch die einschlägigen Kommentare helfen da in aller Regel nicht weiter.

Ein Gang in die Bibliothek ist unausweichlich? Nein!

Bereits seit einigen Jahren gibt es bei http://www.lexetius.com/Gesetze eine Vielzahl von Gesetzen in historisch-synoptischen Editionen. Rechtsanwalt Dr. Thomas Fuchs aus Mannheim hat hier eine tolle Arbeit geleistet. Ich habe diese zum ersten Mal beim EDV-Gerichtstag 2009 kennen gelernt, als dieses Projekt für den Preis “Bestes freies juristisches Internetprojekt” nominiert war und anlässlich des EDV-Gerichtstages vorgestellt wurde. Ich war damals bereits tief beeindruckt.

Es lohnt sich also, wenn man nach einer früheren Version eines Gesetzes sucht, einmal unter der genannten Adresse vorbeizuschauen. Dort gibt es immerhin 60 Gesetze mit allen ihren Änderungen.

Es macht auch Spaß, einfach nur aus Interesse einmal alte Gesetzesversionen anzusehen. Gerade im bürgerlichen Gesetzbuch oder im Strafgesetzbuch kann man da manchmal ganz erstaunliche Dinge zu Tage fördern, wie etwa § 90 StGB (Verunglimpfung des Bundespräsidenten).

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Streit oder kreativer Prozess?

Sonntag, April 15th, 2012

Journalisten machen eine für die Demokratie äußerst wichtige Arbeit. Aber manches in der journalistischen Praxis kann ich nicht nachvollziehen und ärgert mich. Eines davon ist, dass man politischen Parteien nicht mehr zugesteht, über wichtige oder auch unwichtige Fragen zu diskutieren. Immer wird das sofort als Streit bezeichnet. Den jeweiligen Vorsitzenden wird regelmäßig Führungsschwäche unterstellt.

Das ist doch schlichtweg Unsinn und zeigt in meinen Augen auch ein schlecht entwickeltes Demokratieverständnis.

Diskussion wird zwar auch oft als Streitgespräch bezeichnet, ist aber doch kein Streit. Es mag dann auch zwischen den verschiedenen handelnden Personen auch Konflikte geben. Aber es geht doch letztlich darum, den gemeinsam richtigen Weg zu finden. Das sind funktionale Konflikte, die die Partei oder sonstige Gruppierung oder Organisation weiterbringen. Eine Partei, eine Organisation oder ein Unternehmen, in dem nicht über den richtigen Weg diskutiert wird, in dem es keine neuen Ideen gibt, ist doch letztlich zum Scheitern verurteilt. Ich finde es daher immer erfreulich, wenn innerhalb der Parteien und auch zwischen den Parteien (auch öffentlich und nicht hinter verschlossenen Türen) lebendige “Streitgespräche” stattfinden. Dies muss doch auch so sein, da es sich ja um lebendige Organismen handelt.

Genauso verkehrt ist es, wenn Journalisten von Politikern immer gleich zu jedem Problem eine fertige Antwort erwarten. Kein Mensch kann auf jede Frage sofort eine Antwort parat haben, die die Zustimmung aller findet. Aber das wird Politikern nicht zugestanden. Das Ergebnis ist dann die verquaste Politikersprache ohne konkrete Aussage. Damit sind Journalisten dann oft erstaunlich zufrieden.

Auch muss nach dem Demokratieverständnis manches Journalisten gefragt werden, wenn sie es als Führungsschwäche auslegen, dass über manche Sachfrage erst parteiintern diskutiert wird. Auch Führungspersönlichkeiten von Parteien muss doch zugestanden werden, dass sie im Laufe einer Diskussion klüger werden und vielleicht sogar einmal unter dem Eindruck von Argumenten ihre Meinung ändern. Das ist Demokratie!

Dass man manche Diskussion zielgerichteter moderieren könnte, steht auf einem anderen Blatt. Das ist aber letztlich auch kein Spezialproblem von Politikern oder Parteien.

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Ist der Konflikt gelöst?

Freitag, April 13th, 2012

Wann ist ein Konflikt gelöst? Wenn das Gericht ein Urteil verkündet hat (und es rechtskräftig wird? Wenn das Gericht die Parteien zum Vergleich nötigt? Wenn sich die Parteien geeinigt haben?

Viele Richter meinen, ein Vergleich ist dann gut, wenn beide Parteien unzufrieden damit sind (jedenfalls war mein Ausbilder beim Landgericht dieser Meinung). Konfliktlösung ist mehr. Sie bietet den Betroffenen Erleichterung und Vollständigkeit. Das heißt, sie müssen sich geistig nicht mehr mit dem Konflikt auseinandersetzen. Die einfachste Definition der Konfliktlösung habe ich hier gefunden: Ein Konflikt ist gelöst, wenn er nicht mehr vorhanden ist.

Nicht gelöst ist ein Konflikt, wenn Ärger oder Wut zurückbleiben oder die Beteiligten meinen, ein Urteil oder ein Vergleich sei nicht fair. Dann bleiben negative Gefühle zurück und beschäftigen die betroffene Person weiterhin.

Wichtig ist eine Konfliktlösung insbesondere dann, wenn die Beteiligten weiterhin in sozialem Kontakt leben (müssen). Erstrebenswert ist eine Konfliktlösung aber auch in allen anderen Fällen. Es ist kurzsichtig, sich um eine Konfliktlösung nicht zu bemühen. Bestes Beispiel sind das derzeit grassierende Abmahn(un)wesen. Es mag die beteiligten Kanzleien und Firmen nicht weiter stören, dass die Betroffenen mit den Ergebnissen alles andere als zufrieden sind. Auf lange Sicht (und ich denke, das ist bereits absehbar) wird sich die Mehrheit gegen ein solches Vorgehen wenden und werden (da die Betroffenen die größere Zahl an Wählern stellen) auch von der Politik gehört werden.

Was nutzt auch ein gewonnener Prozess, wenn man unzufriedene Kunden zurücklässt, die bekanntermaßen über ihre Unzufriedenheit weitaus häufiger mit anderen sprechen als zufriedene Kunden über ihre Zufriedenheit.

Wir sollten daher dorthin kommen, dass gerichtliche Entscheidungen nur noch dort eingefordert werden, wenn ein Konflikt schon so weit eskaliert ist, dass es eines hoheitlichen Eingriffs bedarf. Das setzt aber ein Umdenken bei den derzeitigen Konfliktmanagern (sprich Rechtsanwälten) voraus, die von ihrer Ausbildung her auf kontradiktorische Konfliktbearbeitung geeicht sind.

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So erfahren Sie mehr von Ihrem Mandanten

Montag, April 9th, 2012

Das A und O eines guten Mandatsverhältnisses ist, dass der Mandant sich vom Rechtsanwalt verstanden fühlt. Meine Erfahrung (auch eigene als Anwalt) ist, dass die Rechtsanwälte überwiegend im Mandatsgespräch zu viel selbst reden und viel zu wenig auf die Bedürfnisse und Interessen des Mandanten eingehen. Das liegt daran, dass die Anwälte immer meinen, dem Mandanten ein sofortiges Ergebnis präsentieren zu müssen. Mir selbst ist erstmals in meiner Ausbildung zum Mediator aufgefallen, wie schwer es mir fiel, einmal nicht selbst zu reden sondern wirklich zuzuhören.

Der beste Weg, mehr Informationen vom (und über den) Mandanten zu erhalten, ist der, offene Fragen zu stellen, die den Fokus erweitern. So kann man zum Beispiel fragen:

  • Was sind letztlich Ihre Ziele bzw. was wollen Sie erreichen?
  • Welche Bedeutung hat die Sache für Sie (und Ihr Unternehmen)?
  • Was befürchten Sie am meisten?
  • Welche Hindernisse sehen Sie?

Erweitern kann man die Aussagen des Mandanten dann mit einfachen Fortsetzungsfragen wie

  • Erzählen sie mir mehr…
  • Was sollt ich sonst noch wissen?
  • Können Sie mir ein Beispiel für … nennen?

Offene Fragen lassen dem Mandanten Spielraum, wirklich etwas von sich zu sagen und geben die Möglichkeit, vielleicht auch etwas außerhalb der eigentlichen Sache liegendes aber für den Mandaten wichtiges zu sagen. Ihr Ziel sollte sein, so viel wie möglich an Informationen und Bedenken des Mandanten zu erfahren. Offene einfache Fragen dienen hierzu am besten.

Aber fragen allein genügt nicht, Sie sollten (oder müssen) auch zuhören und zwar mit voller Aufmerksamkeit zuhören und nicht – wie üblich – nur mit halben Ohr hören, während Sie schon über die nächste Frage nachdenken. Sonst fühlt der Mandant sich nicht für voll genommen, eine schlechte Basis für eine fruchtbare Mandatsbeziehung.

Gutes Zuhören bedeutet auch, dass Sie auf die Körpersprache und die Stimmlage und die Art des Sprechens achten und ob dies alles stimmig ist. Ansonsten sollten Sie dies aufklären.

Zwei Schritte, um dies einzuüben:

  • Achten Sie zunächst einmal darauf, welchen Anteil an dem Mandatsgespräch Sie haben. Ziel wäre es, wenn Ihr Gesprächsanteil lediglich bei 20-40% läge.
  • Um Ihre Fähigkeiten im Zuhören zu verbessern, machen Sie immer ein paar Sekunden Pause bevor Sie sprechen. Das erlaubt Ihnen zuzuhören, ohne über Ihren nächsten Wortbeitrag nachzudenken und oft regt das auch den Mandanten dazu an, seine Gedanken weiterzuführen.

Und wenn Sie dies mit Ihren Mandanten eingeübt haben, werden Sie bemerken, wie Ihnen das auch im Gespräch mit der Familie und im täglichen Leben hilft.

(Nach einem Artikel “How to draw out your clients” von Julie A. Fleming im Legal Trends Network)

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Und wann kommt der Anwalt ins Spiel?

Samstag, April 7th, 2012

9 Stufen hat das Konflikteskalationsmodell von Friedrich Glasl. Demnach eskaliert ein Konflikt, wenn er nicht gelöst wird, von der Verhärtung bis zum “gemeinsam in den Abgrund”. Wann wird üblicherweise im Verlauf einer solchen Konfliikteskalation ein Anwalt beauftragt?

Ich würde sagen, der Punkt, dass zumindest zunächst ein Konfliktbeteiligter einen Anwalt beauftragt, ist bei Erreichen der Stufe 3 in der Konflikteskalation gegeben. In den ersten beiden Stufen gehen die Konfliktbeteiligten noch davon aus, dass sie den Streit durch Diskussionen und Worte lösen können und dass die Gegenseite noch für Argumente empfänglich ist. Deshalb sehen die Parteien in der dritten Phase ihr Heil in Taten. Dabei wird zunächst nur mit der Einschaltung des Rechtsanwalts gedroht, um die andere Seite zum Nachgeben zu bewegen. Dieses Verhalten ist teilweise paradox: Selbst sind die Parteien nicht bereit nachzugeben, erwarten aber von der anderen Seite ein Nachgeben aufgrund des Drucks, den sie ausüben.

Die Einschaltung eines Anwalts kann sowohl deeskalierend als auch eskalierend wirken. Deeskalation kann eintreten, wenn seitens des Anwalts die Angelegenheit wieder auf eine weniger emotionale Ebene gebracht wird und vielleicht auch die eine oder andere unrealistische Forderung des Mandanten auf das realistisch erreichbare Maß zurechtgestutzt wird. Eskalierend wirkt die Einschaltung des Rechtsanwalts (leider) per se, da sie oft als Kriegserklärung angesehen wird und damit weiterer Streiteskalation den Boden bereitet. Hinzu kommt, dass die dezidierte und meistens emotionslose Ausdrucksweise auf die andere Partei bedrohlich wirkt. Wie oft kamen schon Mandanten mit einem Schreiben des gegnerischen Kollegen zu mir und waren außer sich ob der Unverschämtheit des Schreibens. Wenn ich das las, war es oft, wenn man die anwaltliche Ausdrucksweise kennt, eigentlich sehr weich formuliert.

Einen Vorteil hat die Einschaltung von Rechtsanwälten sicherlich gegenüber einem weiterhin unbearbeiteten Konflikt: Rechtsanwälte gehen letztlich beim Scheitern der außergerichtlichen Bemühungen um eine Lösung des Konflikts auf den Weg der formalisierten Konfliktentscheidung durch das Gericht. Damit ist dann letztlich (zunächst) der Weg zu den letzten drei Eskalationsstufen des “lose-lose” versperrt.

Was man allerdings nicht vergessen sollte, ist, dass die Juristen letztlich Konflikte nicht lösen können, da sie sich nur mit den Positionen und nicht mit den Interessen der Parteien beschäftigen. Aber das ist ein anderes Thema, das ich hier schon behandelt habe.

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Quo vadis Rechtsanwalt?

Freitag, April 6th, 2012

Tja, wohin geht die Anwaltschaft? Tobias Rötger hat sich in seinem Blogbeitrag hier Gedanken über den Ruf der Rechtsanwälte und deren Daseinsberechtigung gemacht. Hier beanstandet er das IKEA-Prinzip bei der Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen.

Tatsache ist, dass das IKEA-Prinzip in verstärktem Maße kommen wird. Im angelsächsischen Bereich wird das unter dem Label “unbundled legal services” gehandelt. Dort werden nur Teile der anwaltlichen Mandatsbearbeitung vom Anwalt erbracht, den Rest macht der Rechtssuchende selbst. Hier hatte ich zu dem Thema bereits gepostet. Dies ist ein Teil der Entwicklung.

Der andere Teil ist, dass heute mit einfachen Mitteln juristisches Wissen kostenlos zu erlangen ist. Wer die Lösung eines juristischen Problems sucht, kann meist eine (erste) Lösung über Google oder Jurablogs finden. Gerade in juristischen Blogs sind viele juristische Themen hervorragend gerade für Laien aufbereitet.

Sind dann die Rechtsanwälte tatsächlich überflüssig? Nein, natürlich nicht! Aber der Schwerpunkt der Tätigkeit wird sich verändern. Das einfache Massengeschäft wird in Zukunft sicherlich mehr und mehr automatisiert ablaufen. Das ist genau das Szenario, das Gunter Dueck, ehemals Vordenker bei IBM, meint, wenn er von professioneller Intelligenz spricht (siehe hier). Man sollte daher einmal anfangen, darüber zu diskutieren, was die Kernkompetenzen anwaltlicher Tätigkeit sind. Leider wird wohl nur ein geringer Teil davon an der Universität gelehrt. Letztlich werden es vor allem die Soft-Skills sein, die über den Erfolg der Anwaltsprofession in Zukunft entscheiden werden.

Die andere Seite werden hoch spezialisierte Anwälte sein, die in speziellen Gebieten komplexe Angelegenheiten bearbeiten können. Aber auch das sind dann Bereiche, die an der Universität nicht gelehrt werden, für die man allenfalls die Grundlagen dort erhält.

Wenn sich diese Entwicklung bewahrheitet und es der Anwaltschaft gelingt, hier Schritt zu halten, wird sich der Ruf der Rechtsanwälte auch wieder verbessern.

Heute sollten die Rechtsanwälte dem breiten Publikum einmal erklären (können), dass der Anwaltszwang bei (manchen) Gerichten nicht nur der Verteidigung des eigenen Einkommens gegen unliebsame Konkurrenz dient sndern auch und gerade dem Interesse der Rechtssuchenden. Wer beim Amtsgericht eine Verhandlung mit nicht anwaltlich vertretenen Laien miterlebt hat, wird das durchaus nachvollzeiehen können. Und auch Richter sollten einmal aus dieser Erfahrung heraus zugeben, dass Rechtsanwälte für den Prozess eher förderlich als hinderlich sind.

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