Archive for the ‘Allgemein’ Category

Gauck, der Unterschied zwischen Konsens und Kompromiss

Montag, Februar 20th, 2012

Oft wird man gefragt, was der Unterschied zwischen Konsens und Kompromiss ist. Die Kandidatenkür von Gauck zum Bundespräsidenten ist ein Musterbeispiel, um den Unterschied zu erklären. Die Einigung auf Gauck als Bundespräsidentenkandidat ist eindeutig ein Kompromiss.

Wikipedia definiert Kompromiss wie folgt: “Ein Kompromiss ist die Lösung eines Konfliktes durch gegenseitige freiwillige Übereinkunft, unter beiderseitigem Verzicht auf Teile der jeweils gestellten Forderungen.” Über die Freiwilligkeit ließe sich ja bei der CDU/CSU durchaus streiten.

Konsens wird dort wie folgt beschrieben: “Der Konsens bedeutet die Übereinstimmung von Menschen − meist innerhalb eines sozialen Systems − hinsichtlich einer beschreibbaren Thematik ohne verdeckten oder offenen Widerspruch.

Ursprünglich sollte ja ein Konsens hinsichtlich des Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten gefunden werden. Das haben alle Parteien versemmelt. Offenbar hatten alle keine Vorstellung davon, wie man einen Konsens findet oder finden kann. Der erste Schritt wäre, dass alle Beteiligten ergebnisoffen in die Diskussion gehen. Was haben die Parteien getan? Sie alle haben sich (öffentlich) bereits festgelegt oder zumindest vorher öffentlich einschränkende Kriterien benannt. Dies mag zwar durchaus verständlich sein, hilft aber bei der Suche nach einem Konsens nicht weiter. Auch die Presse war wie üblich geil darauf, möglichst früh irgendwelche Namen zu nennen und wenn sie keine Antwort bekamen, haben die Journalisten selbst irgendwelche Namen in die Runde geworfen.

Richtiger wäre es gewesen, wenn alle Beteiligten sich zunächst einmal darüber geeinigt hätten, welche Kriterien sie an einen eventuellen Kandidaten anlegen wollen. De Diskussion hierüber hätte auch nicht öffentlich geführt werden dürfen. Hätten sich die Parteien auf Kriterien geeinigt, hätte man dann die verschiedenen Personen daraufhin überprüfen können, ob sie den Kriterien genügen. So hätte man eine Konsenskandidatin oder einen Konsenskandidaten finden können (die Frage Mann oder frau hätte ja Teil des Kriterienkatalogs sein können).

Also ,liebe Politiker, redet nicht von Konsens,wenn ihr nur Kompromiss meint!

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Non vitae sed scholae discimus!

Sonntag, Februar 19th, 2012

Jahrzehnte hatte ich angenommen, die umgekehrte Version “Non scholae sed vitae discimus” sei die richtige Version. Das hatten uns die Lehrer immer als historische Tatsache vermittelt (besonders in dem humanistischen altsprachlichen Gymnasium, das ich besuchte). Tatsache ist, dass die in der Überschrift dargestellte Form richtig ist (siehe hier), auch wenn man uns das verheimlicht hat und die heutigen Lehrer das immer noch verheimlichen (oder wirklich nicht besser wissen).

Jedenfalls wurde ich an diesen Spruch (in der historisch richtigen Form) erinnert, als ich die letzten Wochen mit meinem Sohn, der vor dem Abitur steht, Mathematik und Physik geübt habe. Jetzt kann ich wieder Vektor-Rechnung und ähnliche Abartigkeiten (auch wenn mir das in der Schule nie schwer gefallen ist). Nur habe ich bei dieser Gelegenheit bemerkt, dass ich in der Tat seit meinem Abitur – und das ist nun fast 40 Jahre her – nie wieder damit zu tun hatte und auch nie die Notwendigkeit bestand, mich damit zu beschäftigen. Ein klarer Beweis, dass hier wirklich nur für die Schule gelernt wird (lernen, wiederholen, vergessen). Gleiches gilt für Physik (die spezielle Relativitätstheorie). Diejenigen, die ein naturwissenschaftliches Fach studieren wollen, lernen das ganze an der Universität sowieso nochmal. Die anderen tun gut daran, das alles zu vergessen, weil sie es nie mehr brauchen, bis ihre Kinder wiederum so alt sind, dass sie das in der Schule durchnehmen.

Es gibt auch kaum einen Lehrer, der in der Lage ist, den Schülern zu erklären, wozu sie das, was sie da lernen, in ihrem späteren Leben brauchen. wahrscheinlich können sie es auch nicht, weil in der Tat jeglicher Bezug zum Leben der Schüler fehlt. Könnten sie es, hätte der Spruch Senecas in der verfälschten Schulversion ja sogar einen Sinn. Nur das einzige Argument, das mit Mathematiklehrer bisher genannt haben, ist das, dass die (höhere) Mathematik dazu diene, das logische Denken zu lernen. Das ist ein richtiges Killerargument. Gibt es keine andere Möglichkeit, logisches denken zu üben? Brauche ich dazu Mathematik?

Ähnlich geht man mit Literatur im Fach Deutsch um. Ich finde es gut und notwendig, dass im Deutschunterricht auch Literatur gelesen wird. Ob es allerdings dann (für das Leben nach der Schule) zielführend ist, die Literatur dann bis zur Unkenntlichkeit durchzukauen und bis in die letzten Ecken auszukehren, ist mehr als fragwürdig. Bringt den Kindern doch die Freude an der Literatur und an schönen Formulierungen bei anstatt sie mit der Textanalyse zu quälen und ihnen den Spaß an Literatur zu vergällen!

Es fehlt heute bei uns eigentlich ein gesellschaftlicher Diskurs über die Frage, was Abiturienten in der heutigen Zeit wissen sollten, wenn sie die Schule verlassen. Sicherlich gehören Deutsch und Literatur dazu, aber in der Form, dass man den Schülern die Freude daran beibringt. Ansonsten muss sich doch die Rolle der Schule ändern im Informationszeitalter. Wichtige Fähigkeiten, die heute ein “must be” darstellen, sind das richtige Suchen und Finden von Informationen, Bewertung der Informationen und die Präsentation der Ergebnisse. Klar gehört Lernen auch dazu, aber auch Softskills, die in der Schule heute nur nebenher gelehrt werden (weil auch vielen manchen Lehrern diese Softskills selbst fehlen. Und bitte noch eins, lasst nicht die Lehrer über Lehrinhalte entscheiden!

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Interpunktion oder wer hat angefangen?

Mittwoch, Februar 15th, 2012

Wir können nicht anders! Schon Kinder antworten, wenn sie beim Streiten angetroffen werden: “Der andere hat angefangen!” Und als Erwachsene machen wir es genauso.

Watzlawick formulierte das 3. Axiom der Kommunikation wie folgt: “Die Natur einer Beziehung ist durch die Interpunktionen der Kommunikationsabläufe seitens der Partner bedingt.”

Was ist damit gemeint? Jede Äußerung menschlicher Kommunikation ist Reaktion und Ursache zugleich. Wir neigen dazu, immer nur unseren Beitrag zur Kommunikation als Reaktion zu sehen. Menschliche Kommunikation ist auch nicht in Kausalketten auflösbar. In Wahrheit kann niemand genau sagen, was und wer bei einem Streit angefangen hat. Der von einer Seite gesehene(angebliche) Ursprung eines Streites entsteht nur durch das willkürliche Setzen eines Anfangspunktes. Das nennt man Interpunktion bei der Kommunikation. Beliebtes Beispiel ist die Ehefrau, die nörgelt, und der Ehemann, der sich zurückzieht. Sie wird der Überzeugung sein, dass sie nur nörgelt, weil er sich immer zurückzieht, er wird erklären, dass er sich nur zurückzieht, weil sie immer nörgelt. Sie finden das Beispiel auch schön dargestellt bei Wikipedia hier.

Weil jeder der Beteiligten immer nur seinen Beitrag als Reaktion auf den Beitrag des anderen sieht, entstehen hier Teufelskreise, die sich selbst immer wieder beflügeln. Hieraus kann man nur ausbrechen, wenn man die Eben, in der das Problem auftritt, verlässt und Metakommunikation betreibt, d.h. über die Kommunikation kommuniziert. Praktisch sieht man sich das eigene Verhalten und das Verhalten des anderen von einer höheren Warte aus an. Im übertragenen Sinne: Man steht auf einem Turm und sieht sich selbst und den anderen unten agieren.

Da die Streitbeteiligten in aller Regel in ihrem Streit gefangen sind, sind sie meist nicht in der Lage, insoweit die Sichtweise zu ändern. Dies ist dann Aufgabe eines Mediators, der den Streitenden hilft, sich in eine höhere Warte zu begeben und zu sehen, wie sie in dem Konflikt agieren. Das hilft oft, derartige Teufelskreise aufzulösen und konstruktive Ergebnisse zu erzielen.

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What a lawyer does

Dienstag, Februar 14th, 2012

Hier auf dem Bitter Lawyer Blog :-) )

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Si tacuisses,…

Sonntag, Februar 12th, 2012

philosophus mansisses! (Wenn du geschwiegen hättest, wärst du Philosoph geblieben)

Ein Spruch, der für viele Anwaltskanzleien Geltung hat, zumindest wenn man deren Kanzleihomepages unter dem Gesichtspunkt “Kanzleiphilosophie” einmal ansieht. Google listet unter dem Stichwort “Kanzleiphilosophie Rechtsanwalt” 21.000 Fundstellen auf. Nein, ich habe sie nicht alle gelesen, dann wäre ich wahrscheinlich reif für die Klapse gewesen. Aber ein paar Dutzend habe ich mir zu Gemüte geführt und das war bei Gott keine abwechslungsreiche Lektüre.

Kreativität scheint unter Rechtsanwälten nicht gerade epidemisch aufzutreten. Alle Philosophien drehen sich (mit dem einen oder anderen Schwerpunkt) um die Themen Qualität (alle bieten selbstverständlich rechtliche Beratung und Vertretung auf höchstem Niveau), Kostentransparenz (Sie wissen, was an Kosten auf Sie zukommt), Erreichbarkeit (teilweise Tag und Nacht), Prozessvermeidung (wir sind bestrebt, Ihren Fall außergerichtlich zu klären um einen teuren Prozess zu vermeiden), Vertrauen (ist die Basis unserer Mandatsbeziehung) und individuelle Interessenvertretung (der Mandant steht bei uns im Mittelpunkt).

Oft werden Selbstverständlichkeiten hervorgehoben (wir vertreten Ihre Interessen). Dass der Anwalt sich fortbildet, sollte eigentlich auch keiner Erwähnung unter dem Punkt Kanzleiphilosophie bedürfen. Mir ist eigentlich keine Kanzleiphilosophie vor Augen gekommen, die in irgend einer Weise ein Alleinstellungsmerkmal beinhaltete.

Eins wird in aller Regel klar, wenn man sich durch die Vielzahl von Kanzleiphilosophien durcharbeitet: Grundlage dieser Seiten ist in aller Regel nicht ein wirklich in der Kanzlei erarbeitetes Leitbild. Offenbar wird irgendetwas zusammengeschustert, von dem man annimmt, dass es dem potenziellen Mandanten gefällt und ihn überzeugt. Aber Leute, lest mal diese Internetseiten mit den Augen des Mandanten, der einen Anwalt sucht. Wenn er beim dritten Anwalt, dessen Internetseiten er aufruft, wieder dieselbe Kanzleiphilosophie findet, wird er darauf sicher nicht mehr abfahren.

Die Frage ist doch, nach welchen Kriterien suchen die Mandanten den Anwalt aus (oder suchen einen Anwalt im Internet)? Sicherlich nicht nach dem Kriterien “Kanzleiphilosophie”. Deshalb mein Rat: Lasst die Kanzleiphilosophie einfach weg. Sagt dem Mandanten, was ihr am besten könnt (aber nicht gleich 4 oder 5 Sachen), dann wird er sich, für Euch entscheiden, wenn es passt. Ansonsten siehe oben!

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Gerichtsinterne Mediation am BGH?

Mittwoch, Februar 8th, 2012

Bekanntlich wurden in der vom Bundestag verabschiedeten Version des Mediationsgesetzes die gerichtsinterne Mediation gestrichen. Dafür wurde ein so genannter erweiterter Güterichter eingeführt. Der Rechtsausschuss des Bundesrates hat dem Bundesrat nun empfohlen, genau wegen dieser Streichung der gerichtsinternen Mediation den Vermittlungsausschuss anzurufen. Hierzu hatte ich in diesem Blogbeitrag Stellung bezogen.

Nach den neuesten Entwicklungen bei den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs, über die u.a. hier, hier und hier berichtet wird,bin ich gerade dabei, meine Meinung zu revidieren. Offenbar benötigt der Bundesgerichtshof ganz dringend eine gerichtsinterne Mediation. Diese sollte allerdings anders durchgeführt werden, als der ursprüngliche Entwurf des Mediationsgesetzes meinte. Die gerichtsinterne Mediation sollte hier zwischen den betroffenen Richtern des Bundesgerichtshofs durchgeführt werden. Auch sollte mit dieser Mediation nicht etwa irgend ein Richter oder der Präsident des Bundesgerichtshofs beauftragt werden sondern ein externer Mediator.

Offensichtlich wäre es nur so möglich, einer weiteren Eskalation des Konflikts über die Besetzung des Vorsitzenden des zweiten Strafsenats entgegenzuwirken. Eine Lösung dieses Konflikts ist wohl überfällig.

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Vom Anspruchs- zum Interessenvertreter

Montag, Februar 6th, 2012

Rechtsanwälte verstehen sich gerne als Interessenvertreter. Tatsächlich sind sie in aller Regel allerdings Anspruchsvertreter. Besteht da tatsächlich ein Unterschied?

Für die meisten Anwälte nicht. Tatsächlich besteht aber ein großer Unterschied zwischen diesen beiden Begriffen.

Ein zivilrechtlicher Anspruch wird durch die bekannte Frage definiert: “Wer will was von wem woraus?” Dies bedeutet, es geht um eine ganz konkrete Forderung gegen eine ganz konkrete (natürliche oder juristische) Person. Diese Forderung muss natürlich auf einer Rechtsgrundlage beruhen.

Demgegenüber sind Interessen viel weiter gefasst. Der geltend gemachte Anspruch ist in aller Regel lediglich die Spitze eines Eisbergs. Dies ist der sichtbare Teil des Konflikts. Der größte Teil des Konflikts liegt aber wie beim Eisberg unter der Wasseroberfläche. Dies sind dann die Dinge wie Gefühle, intrapersonale Probleme, Bedürfnisse, Beziehungsprobleme, Werte, Kommunikationsprobleme, Informationen, unterschiedliche Sichtweisen und strukturelle Bedingungen. Dies alles zusammen mit den geltend gemachten Anspruch sind die Interessen des Mandanten.

Deshalb sind Mandanten oft unzufrieden, obwohl sie den geltend gemachten Anspruch erhalten. Einmal, weil manche Interessen schlichtweg nicht justitiabel sind. Zum anderen muss der Anwalt gelegentlich aus dem Konglomerat von Interessen einen Anspruch herausdestillieren. Da aber der Anspruch dann nur einen Teil der Interessen befriedigt, bleibt Unzufriedenheit zurück. Wer hat nicht schon erlebt, dass der Mandant völlig unzufrieden aus dem Gerichtssaals stiefelte, weil er all das, was er eigentlich sagen wollte, nicht loswerden durfte.

Deshalb sollte sich jeder Jurist darüber im klaren sein, dass er im Rahmen der forensischen Tätigkeit kein Interessenvertreter sondern ein Anspruchsvertreter ist und nur sein kann. Und darin liegt auch der Wert und die Chance alternativer Konfliktlösungstechniken wie Mediation. Siehe auch mein Artikel “Das Eisbergmodell oder warum Juristen Konflikte nicht lösen“.

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Kann man Meerwasser klauen?

Samstag, Februar 4th, 2012

Diese überaus wichtige Frage stellt sich der Rechtsanwalt Bernard Kuchukian aus Marseille in seinem Blog hier und er meint die Frage durchaus ernst.

In Zusammenhang mit den Salzsümpfen an der französischen Mittelmeerküste gab es wohl bereits einige Urteile, wo es allerdings mehr um die Frage ging, ob sich jemand wegen Diebstahls strafbar macht, der dort Meeresfische angelt. Richtigerweise wurden die Angeklagten dort nicht wegen Diebstahls sondern (nur) wegen Hausfriedensbruchs verurteilt.

Andererseits wurde wohl ein Unternehmer aus Chile, der in großem Umfang antarktisches Eis abgebaut und verkauft hatte, wegen Diebstahls verfolgt. Der Verfasser des Blogartikels leitet dann weiter, wem ein im Meer treibender Eisberg gehört. Niemandem! Demnach kann ich ihn mir aneignen und verkaufen, was ja auch schon geschehen sein soll.

Was ist dann mit einem Gletscher? Bezieht sich das Eigentum am Grund und Boden auch auf den darüber liegenden Gletscher? Richtigerweise wohl nicht, da es sich nicht um eine Erzeugnis oder Bestandteil des Grundstücks handelt. Eine Frage, die gerichtlich wohl noch nicht geklärt ist (hier hat wohl auch noch niemand Gletschereis geklaut?). Trotzdem wird wohl angenommen, dass der Gletscher dem Grundeigentümer gehört.

Nach gleicher Lesart wäre eigentlich das Meersalz, dass nach der Verdunstung des Meerwassers in den Salzsümpfen Südfrankreichs übrig bleibt, eigentlich herrenlos.

Nun ja, höchst wichtige Rechtsfragen. Trotzdem die Frage des Verfassers: C’est passionant le droit, non? (Das Recht ist spannend, oder?).

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Selbstgespräche auch in Österreich

Sonntag, Januar 29th, 2012

In Österreich ist offenbar die Frage, inwiefern Selbstgespräche im Strafprozess überhaupt verwertbar sind, auch Gegenstand von Diskussionen- Der Wiener Kurier am Sonntag berichtet hier von einer Anklage gegen einen “Österreichischen Taliban”. Der Verteidiger des Angeklagten sieht die Anklage auf tönernen Füßen. Insbesondere fußt die Anklage offenbar auf Selbstgesprächen des Angeklagten als dieser nachts am Computer saß und die Stimme Osama Bin Ladens nachgeahmt hat.

Wenn man nur das Interview des Verteidigers liest, muss man wirklich Zweifel an der Stichhaltigkeit der Anklage haben. Die am Ende des Interviews aufgeworfene Frage, was legitimer Widerstand und was Terrorismus ist, dürfte durchaus berechtigt sein.

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Absolut fassungslos … update

Donnerstag, Januar 26th, 2012

Hier hatte ich von dem Fall berichtet, als ein Hundehalter seine Hunde frei hatte laufen lassen und letztlich mit 4 Polizisten überwältigt und zur Wache gebracht wurde. Nun meldet die Saarbrücker Zeitung, dass gegen einen der Polizisten nun Anklage erhoben worden sei. Ihm wird vorgeworfen, auf den Hundehalter weiter eingeschlagen zu haben, obwohl sich dieser bereits ergeben habe.

Nur durch die Recherche von Journalisten (ich glaube vom SR) war überhaupt festgestellt worden, dass es Zeugen gab. Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren gegen die Polizisten bereits eingestellt.Offenbar hatte es die Polizei nicht nötig (oder gute Gründe), die Adressen von Zeugen nicht festzuhalten.

Ich bin mal gespannt, wie das Verfahren ausgeht. Hier der Bericht des SR-Fernsehens.

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