Welchen Stundensatz muss ein Rechtsanwalt berechnen, um auf ein Richtergehalt zu kommen?

Die Gebührenvorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) sind als Grundlage für eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Kalkulation völlig ungeeignet, da sie vom tatsächlichen Aufwand eines Mandats völlig losgelöst sind. Zudem beruht das System des RVG (zumindest im Zivilprozess) auf einer Mischkalkulation, die nur dann stimmt, wenn die Mischung aus Mandaten mit niedrigen und höheren Streitwerten stimmt, da der Ertrag aus Verfahren mit geringem Streitwert nicht kostendeckend ist. Laut Statistik beträgt der durchschnittliche Streitwert eines amtsgerichtlichen Zivilprozesses gerade einmal 1.023 €. Der Anwalt erzielt hieraus netto gerade einmal 232,50 €, gleich ob er hiermit ½ Stunde oder 5 Stunden beschäftigt war.

Zumindest für eine Nachkalkulation, aber auch für den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung bedarf es daher eines betriebswirtschaftlich korrekt ermittelten Stundensatzes.

Erster Schritt hierfür ist die Ermittlung der gesamten Kanzleikosten. Diese sind sicherlich für jede Kanzlei individuell anders. Eine Kanzlei in der Innenstadt Münchens muss sicherlich höhere Mietkosten kalkulieren, als eine Kanzlei in einer ländlichen Kleinstadt. Mit den Personalkosten dürfte es sich ähnlich verhalten.

Zweiter Aspekt für die Ermittlung eines Stundensatzes ist der kalkulatorische Unternehmergewinn. Hier ist der Fantasie keine Grenze gesetzt (außer, dass man sich aus dem Markt kalkuliert). Welcher Maßstab ist hier der richtige? Bereits 1982 wurde im Anwaltsblatt einmal ein Stundensatz anhand des Einkommens eines Richters ermittelt, ein Ansatz, der durchaus reizvoll ist. Der Reiz dieses Ansatzes liegt vor allem in der guten Vermittelbarkeit gegenüber dem Mandanten. Warum sollte ein Rechtsanwalt weniger verdienen als ein Richter?

Das Bruttoeinkommen eines Richters bewegt sich zwischen 3.350 € (R1, 27 Jahre, ledig) und 6.200 € (R2 Endstufe, verheiratet, 2 Kinder). Ich habe für meine Berechnungen die Richterbesoldung R2, 45 Jahre, verheiratet, 2 Kinder, zugrunde gelegt. Das Einkommen beläuft sich hier (im Bund) auf ca. 5.800 € brutto einschließlich aller Zulagen und Sonderzahlungen.

Da die Richter als Beamte einen Pensionsanspruch haben und Anspruch auf Beihilfe, während der Anwalt hierfür selbst Geld investieren muss, muss zu dem Bruttoeinkommen entsprechende Beträge hinzuzurechnen. Addiert man zu dem Brutto die Beitragssätze für die Rentenversicherung und zumindest die hälftigen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung hinzu, kommt man zu einem Betrag von gerundet 1.600 € monatlich.

Ein Richter hat 30 Tage Urlaub, die bezahlt werden. Der Anwalt hat während des Urlaubs Einkommensausfälle. Berechnet man den Geldwert des Urlaubs, so ist dem monatlichen Brutto ein weiterer Betrag von  ca. 900 € hinzuzurechnen. Ebenso erhält der Richter seine Besoldung im Fall einer Erkrankung weiter, anders als der Anwalt. Bei einem Krankenstand von jährlich 5 Arbeitstagen ist der kalkulatorische Gewinn des Anwalts um weitere 150 € zu erhöhen.

Da der Anwalt als selbständiger Freiberufler das volle wirtschaftliche Risiko trägt, müsste noch ein Risikozuschlag kalkuliert werden, ebenso eine Honorarausfallquote und eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals. Nimmt man dies alles mit 20 % an, so errechnet sich letztlich ein Betrag von ca. 10.100 €, der der Kalkulation als Unternehmergewinn zugrunde zu legen ist.

Um letztlich über das gleiche Einkommen wie ein Richter zu verfügen, muss daher ein Rechtsanwalt einen Jahresgewinn von 121.200 € erzielen. Je nach Höhe der jährlichen Kosten muss daher ein Rechtsanwalt im Jahr günstigstenfalls mehr als 180.000 € einnehmen.

Um einen Stundensatz zu ermitteln, muss dieser Betrag nun auf die abrechenbaren Stunden umgelegt werden. Um nicht Äpfel mit Bananen zu vergleichen, muss daher von der Arbeitszeit eines Richters mit 41 Wochenstunden ausgegangen werden. Da allerdings ein Anwalt in dieser Zeit nicht nur an Mandaten arbeitet sondern auch mit Kanzleiorganisation, Akquise und Fortbildung beschäftigt ist, Tätigkeiten, die nicht vergütet werden, kann mehr als täglich 5 Stunden abrechenbare Tätigkeit nicht kalkuliert werden.

So errechnet sich ein Stundensatz von mindestens 160,00 € pro Stunde, der je nach Kostensatz, Quote abrechenbarer Stunden etc. ganz erheblich variieren kann. Von diesem Satz sind viele Anwälte, vor allem, wenn man von einem 10- bis 12-Stunden-Tag mit Wochenendarbeit ausgeht, weit entfernt. Auch zeigt sich, dass das Modell des Discount-Anwalts mit Dumpingpreisen nicht rechnet. Ein durchschnittliches zivilprozessuales amtsgerichtliches Mandat rechnet sich daher mit Sicherheit nicht.

Es wird daher aber auch Zeit, dass die Vergütungstabelle, die bekanntlich aus dem Jahr 1994 stammt und gerade einmal durch die Euro-Umstellung 1 zu 2 umgerechnet wurde, den Realitäten angepasst wird. Es liegt nicht nur an der Zunahme der zugelassenen Rechtsanwälte, dass das Realeinkommen der Anwaltschaft seit Jahren sinkt und vielleicht sollten sich die Standesvertreter der Rechtsanwälte einmal ein Beispiel an den Kollegen der Ärztevertretungen nehmen, die bei einer Steigerung von 13 % in diesem Jahr immer noch jammern, dass das viel zu wenig sei. Wie würden sich die Anwälte über eine Anhebung von 13 % freuen.

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25 Responses to “Welchen Stundensatz muss ein Rechtsanwalt berechnen, um auf ein Richtergehalt zu kommen?”

  1. Fred Says:

    Ein Anwalt, der nicht gut genug rechnen kann, um zu merken, dass sich streitwertabhängige Vergütungen durch die Inflation von selbst erhöhen, sollte vielleicht auch nicht unbedingt Freiberufler werden. Natürlich darf man hier nur den Degressionseffekt einsetzen.

    Und 5 billable hours am Tag ist vielleicht einfach auch etwas wenig.

  2. Kohli Says:

    Mm nun ja – im gleichen Umfang erhöhen sich schließlich durch die Inflation auch die Kosten pro Stunde, und das linear. Und da die Gebühren eben nicht linear ansteigen, sondern degressiv… Und ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen – wenn Sie mehr als 5 _billable hours_ am Tag in einer durchschnittlichen deutschen Kanzlei produzieren können, dann würde ich das gerne sehen.

  3. Gerfried Braune Says:

    Sicherlich erhöhen sich Streitwerte durch die Inflation. Dies macht sich aber erst dann bemerkbar, wenn die Grenze zur nächsten Gebührenstufe überschritten wird. Bei dem durchschnittlichen Streitwert eines Verfahrens beim Amtsgericht war der Gebührensprung bei einem Streitwert von 900 € und der nächste bei 1.200 €. Wir brauchen daher noch eine Inflation von fast 18 % um tatsächlich einen Ausgleich zu erhalten. Demnach stimmt das Inflationsargument nicht (immer).

    Sicher sind 5 billable hours pro Tag nicht viel. Es wurde aber nur ein 8-Stunden-Tag unterstellt. Der persönliche Satz der abrechenbaren Stunden ist auch bei Einzelanwälten oder Sozietäten unterschiedlich. Das muss jeder für sich selbst ermitteln. Zu berücksichtigen sind hier auch die Zeiten der Fortbildung und des aus Haftungsgründen zu empfehlenden Lesens von juristischen Fachzeitschriften (zumindest der NJW).

  4. Dante Says:

    Nee, schon klar.

    Das scheint mir doch eine leicht zielführende Berechnung zu sein. Vor allem, dass nach ihrer Auffassung das RVG jedem Anwalt das Gehalt eines R2 Richters zubilligen wollen finde ich recht drollig.

    Bekanntlich haben nur die wenigsten Anwälte ausreichende Examina, um überhaupt Richter zu werden. Und von den Richtern werden nur die wenigsten Direktoren eines Amtsgerichts oder Vorsitzende einer Kammer am Landgericht, schon gar nicht am Anfang ihrer Karriere. Das RVG gilt bekanntlich auch für Junganwälte.

    Lustig ist auch, dass Sie in 30 Tagen Urlaub 10.800,00 € verdienden wollen, mehr also als im Normalalltag. Die 20 % schlagen sie ja erst später drauf.

    Aber der Punkt ist eigentlich der folgende: Wenn Sie als Anwalt soviel verdienen wollen wie die besten 10 % der Richter, dürfen Sie nicht nach RVG abrechnen. Da müssen Sie schon Mandate generieren, die entsprechende Stundensätze abwerfen. Das ist sicherlich nicht einfach. Vorsitzender Richter am LG zu werden aber auch nicht.

  5. Gerfried Braune Says:

    @Dante
    Auch wenn ich die Berechnung für R1 vornehme, ändert sich der Stundensatz nicht extrem. Selbstverständlich muss jeder Anwalt diese Berechnung für sich individuell vornehmen, da auch die Kosten zu individuell sind. Klar kann ein Berufsanfänger nicht erwarten, das Einkommen eines vorsitzenden Richters am Landgericht zu bekommen.

    Was den Urlaub anbelangt, so sind 30 Arbeitstage 6 Wochen Urlaub, Daher ist der genannte Betrag richtig (zudem laufen beim Anwalt die fixen Kosten weiter, so dass eigentlich ein höherer Betrag einzurechnen wäre).

    Letztlich muss jeder für sich eine Berechnung aufmachen. Man kann sich auch mit zu hohen Stundensätzen aus dem Markt kalkulieren. Letztlich dürfte aber klar sein, dass die meisten Anwälte weit von einem Richtereinkommen entfernt sind, obwohl sie ein erhebliches Risiko tragen (einer der Gründe, warum manch einer lieber Richter geworden ist).

  6. Günther Koy Says:

    Zum Thema:….Über Geld redet man nicht: Stundenhonorar eines Rechtsanwaltes……..

  7. cledrera Says:

    @Dante,
    stellen Sie sich bitte einmal die Frage, ob hier tatsächlich das Unternehmen angegangen wurde, Anwälte sollten soviel verdienen, wie das beste 10 Prozent der Richter. Die Antwort ist auf der Hand liegend: Nein.
    Es wurde der Frage nachgegangen, wieviel ein Anwalt pro Stunde verdienen müsste. Dazu wurde ein Rechenmodell als Anhalt aufgestellt.
    Das alles geht aber – colorandi causa – auch anders:
    Wieviel müsste ein Richter an Stunden arbeiten, wenn er unter denselben Bedingungen wie Anwälte ein R2 Gehalt einbringen sollte? Das weißt auf das Problem hin: Richter müssen nicht akquirieren. Richter müssen nicht die Höhe des eigenen Arbeitsaufwand ins Verhältnis zu dessen Nutzen setzen und somit nicht “quer” kalkulieren.
    Sodann ist der Verweis darauf, man müsse dann auch dem Stundensatz entsprechende Mandate generieren, wenig tragfähig.
    Dazu nur eine kurze Begründung: Es geht nicht um Anwälte, sondern um Rechtsanwälte. Letztere sind diejenige, welche manchmal für einen Stundesatz von 1,5 € tun, was getan werden muss.

  8. Dante Says:

    Also ich bin R1 Richter und von 5.800,00 € brutto kann ich derzeit nur träumen. Und die Wahrscheinlichkeit. Da können Sie eher noch 2.500,00 € abziehen. Insofern erscheint es mir die Aussage, dass eine Berechnung auf R1-Basis keinen wesentlichen Unterschied machen soll, sehr verwunderlich.

    Gut, da spielt auch eine Rolle, dass man mit 34 nicht Vorsitzender Richter sein kann, aber auch das unterschlägt die Vergleichsberechnung.

    Im Prinzip werden hier (unzulässigerweise) zwei völlig verschiedene Besoldungssysteme verglichen.

    Der Richter gehört schon aufgrund der Einstellungsvoraussetzungen zu den Juristen mit besseren Qualifikation und verdient daher auch mehr als der Durchschnitt der Anwälte. Er hat weitgehende Jobsicherheit. Dafür verzichtet er aber auch auf die Möglichkeit, jemals ein richtig gutes Gehalt zu erzielen.

    Der Anwalt begibt sich in die weitgehend freie Marktwirtschaft und muss für seinen wirtschaftlichen Erfolg mehr kämpfen. Das tut er entweder weil er als Freiberufler bessere Verdienstmöglichkeiten sieht und das so will, oder weil er die Examina für einen sicheren Job nicht hat. Wie heißt es so zynisch: “Die besten Juristen werden Anwälte… und alle anderen auch!”

    Die Leute, welche die Qualifikationen haben, um Richter zu werden, haben auch kein Problem, mehr zu verdienen als in den R-Tabellen vorgesehen. Ein Examenskollege von mir verdient mit Anfang 30 160.000 € pro Jahr.

    Im Übrigen krankt die Berechnung auch noch an einem anderen Punkt: Wer mit 45 immer noch als Einzelanwalt rumwurschtelt und keine Partner hat, die helfen Kosten zu sparen, oder angestellte Anwälte, die Gewinn generieren, hat ohnehin etwas falsch gemacht.

    Als Freiberufler ist man nunmal Unternehmer. Wer das nicht akzeptieren will und sehnsüchtig auf das sichere und sicher auch nicht geringe Gehalt der Richter schaut, hat den falschen Beruf gewählt.

    Im Übrigen dürfte Deutschland eines der wenigen Länder sein, wo man überhaupt auf die Idee kommt, Anwälte sollte nicht weniger verdienen als Richter.

  9. Gerfried Braune Says:

    @Dante
    Welchen Maßstab für das (kalkulatorische) Einkommen eines Anwalts würden Sie denn für angemessen halten. Ist eine (manchmal) vom Zufall bestimmte Examensnote, die letztlich über eine Einstellung bei der Justiz entscheidet, ein Maßstab für das Einkommen. Ein guter Anwalt muss weit mehr können als nur ein guter Jurist zu sein (die sind manchmal die schlechteren Anwälte).

    Es ist für die Frage des Stundensatzes nicht unbedingt entscheidend, ob ich als Einzelanwalt oder in einer Sozietät tätig bin. Hier ändert sich allenfalls etwas an den Kosten und eventuell an den abrechenbaren Stunden.

  10. Mausi Says:

    ein Anwalt braucht aber auch kein Prädikatsexamen ;-)

  11. Jemand anders Says:

    Die Berechnung ist sehr, sehr grob. Es fehlen bspw.:
    - Betriebsausgaben (insb. Personal),
    - Steuervor- und Nachteile (Stichwort: Dienstwagen),
    - unterschiedliche Sozialabgaben (Beihilfe vs. Vollversorgung),
    - Einkommensausfall durch Krankheit.

    Wie andere auch schon angemerkt haben, ist ein R2-Richter mit zwei Kindern und 45 Jahren keine gute Vergleichsgrundlage. Wenn Sie einen Amtsgerichts-Anwalt mit durchschnittlichen Fällen mit einem Richter vergleichen wollen, dann nehmen Sie doch bitte lieber auch einen “einfachen” Amtsrichter als Vergleichsbasis – und “verheiratet, 2 Kinder” ist auch nicht gottgegeben.
    Der hat, wie hier häufig angeführt wurde, Noten (ob nun gerecht oder nicht), mit denen er eher nicht als Feld-Wald-und-Wiesen-Einzelanwalt antreten würde, und insofern hinkt der Vergleich schon mächtig.

  12. Dante Says:

    “Welchen Maßstab für das (kalkulatorische) Einkommen eines Anwalts würden Sie denn für angemessen halten?”

    Ich denke es kommt, wie sie schon sagen, immer auf den Einzelfall an.

    Letztlich kann es schon sinnvoll sein, sich am Gehalt eines Richters zu orientieren. Wer sich mit einem R2 Richter, 45 Jahre, 2 Kinder vergleicht, sollte es aber schon zu einem Partner in einer gutgehenden mittelständischen Kanzlei gebracht haben. Ich kenne einen ehemaligen Verwaltungsrichter, der nach 25 Jahren Richtertätigkeit als Partner in einer solchen Kanzlei Anwalt geworden ist, weil er keine Lust mehr hatte, sich beim Mittagessen in erster Linie über die Pensionierung zu unterhalten. Natürlich nimmt der Stundensätze, die bei 160,00 € allenfalls anfangen und lehnt unattraktive Mandate auch mal ab. Weil er als absoluter Fachmann entsprechend gefragt ist, kann er sich das leisten.

    Wer allerdings Feld-, Wald- und Wiesenanwalt in einer Einzelkanzlei ist, sollte sich vielleicht gar nicht an Richtergehältern orientieren. Realistischer erscheint mir da das Gehaltsniveau eines Handwerksmeisters mit 1-2 Angestellten als Vergleich (wenn man denn vergleichen muss) oder eines sonstigen Kleinunternehmers.

    Rückschlüsse auf die Angemessenheit der RVG-Vergütung lassen beide Fälle meines Erachtens nicht zu.

    Erst recht erscheint mir die generelle Gleichsetzung “Warum soll ein Anwalt weniger verdienen als ein Richter?” nicht zielführend oder angemessen.

  13. Uncle Sam Says:

    Offensichtlich haben Sie vollkommen falsche Vorstellungen über das Einkommen eines deutschen Richters.

    1) Als R1-Richter verdiene ich derzeit 3.450,04 Euro brutto pro Monat. Die vom Dienstherrn vorgegebene Arbeitszeit beträgt 41 Std./Woche. Rechnerisch ergibt dies unter Außerachtlassung von Urlaub einen Stundenlohn von 19,42 Euro brutto.
    De facto arbeite ich aufgrund der erheblichen Überlastung durchschnittlich 50 Std. pro Woche, nur um den Bestand einigermaßen im Griff zu halten und zum Wohle der Parteien die Terminierungszeiten nicht ausufern zu lassen. Diese Mehrarbeit wird natürlich nicht bezahlt. Der Stundenlohn beträgt dementsprechend tatsächlich nur 15,92 Euro brutto pro Stunde. Wenn Sie den Stundenlohn um die Urlaubszeiten bereinigen, wäre er ca. 2-3 Euro höher.

    2) Die allermeisten Richter sind Richter der Besoldungsgruppe R1. Einen R2-Richter als Vergleichsmaßstab zu nehmen, liegt daher vollkommen daneben. Sie haben doch schließlich auch keinen Partner einer Großkanzlei auf Anwaltsseite genommen, die ein Jahreseinkommen im obereren sechsstelligen oder im siebenstelligen Bereich haben.

    3) Wenn sie meinen, dass der durchschnittliche Streitwert eines amtsgerichtlichen Zivilprozesses gerade einmal 1.023 € beträgt, liegt dies wahrscheinlich daran, dass die Amtsgerichte i.d.R. bei Streitwerten über 5000,- Euro nicht mehr zuständig sind.
    Aber welche Anwalt führt nur Prozesse vor dem Amtsgericht ? Es gibt noch die Fachgerichtsbarkeiten, Landgerichte, Oberlandesgerichte etc., bei denen die Streitwerte deutlich höher sind. Wenn man sich natürlich auf amtsgerichtliche Fälle mit kleinen Streitwerten spezialisiert hat, muss man eben mehr arbeiten für’s Geld.

    4) Auch Richter müssen Beiträge an eine private Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, da die Beihilfe maximal nur die hälftigen Krankenheitskosten trägt. Diese Kosten müssten dann natürlich auch vom Einkommen abgezogen werden.

    5) Die unterschiedlichen fachlichen Qualfikationen und Anforderungen wurden ja bereits von meinen Vorrednern angesprochen. Nur weit überdurchschnittliche Juristen haben überhaupt die Chance, als Richter eingestellt zu werden. Und diese Wenigen sind auch auf dem Anwaltsmarkt sehr gefragt und erzielen ohne Weiteres Einstiegsgehälter ab 80.000 Euro p.a. aufwärts, je nach Kanzleigröße.

    Vielleicht sollten Sie Ihre Rechnung noch einmal überprüfen.
    Klappern gehört zwar zum Handwerk, aber übertreiben sollte man es nicht.

    Im Übrigen möchte ich anmerken, dass ich einige Rechtsanwälte kenne, die allein über die PKH-Vergütung an meinem kleinen erstinstanzlichen Gericht im Monat mehr verdienen als ich im gesamten Jahr.

    Um keine Mißverstandnisse aufkommen zu lassen: Vor meiner Richterzeit war ich auch kurze Zeit als Rechtsanwalt tätig und habe dabei deutlich mehr verdient als jetzt. Nur die Tätigkeit als Richter macht einfach mehr Spass. :-)

  14. Kleine Says:

    …ja haben denn hier nur Richter und Angestellte von angelsächsischen Unternehmen geantwortet?

    Ich finde den Artikel super! Und ja Rechtsanwälte sollten so verdienen wie Richter! Es kann nicht sein, dass wir mal Organ der Rechtspflege sein sollen und mal irgendwelche Deppen die zu blöd für ein gutes Examen waren.

    Wären Anwälte nicht so stolz (fragt sich wie lange noch) wären sie schon längst auf der Straße.

    Ohne uns läuft der ganze Laden doch gar nicht…..

  15. Warum sollen Anwälte seinger verdienen als Richter? « Recht & Mediation Says:

    [...] hatte ich einen Beitrag über den Stundensatz geschrieben, den ein Anwalt verlangen muss, um auch ein Richtergehalt zu kommen. Sicherlich kann man [...]

  16. Werner Siebers Says:

    @Dante: “Der Richter gehört schon aufgrund der Einstellungsvoraussetzungen zu den Juristen mit besseren Qualifikation und verdient daher auch mehr als der Durchschnitt der Anwälte.”

    Ein unglaubliches Maß an stumpfsinniger Arroganz. Sie haben bessere Qualifikationen? Wodurch? Durch Examensnoten? Wofür? Für das Leben?

    Nein, Sie haben sich aufgrund des Glückes, besser durchs Examen gerutscht zu sein als viele andere, die juristisch besser und deutlich lebensfähiger sind als Sie, für den bequemeren und risikoloseren Weg entschieden.

  17. Dante Says:

    Komisch Herr Siebers,

    ich kenne Sie nicht. Woher wissen Sie wie ich durchs Examen gekommen bin?

    Entschuldigen Sie bitte, dass ich mit meinen Qualifikationen (nicht nur Examensnoten) auf dem Arbeitsmarkt bessere Chancen hatte, als der Durchschnitt meiner Referendarskollegen.

    Aber ich bin beeindruckt, dass Sie aufgrund von einer Hand voll nicht-juristischer Forenkommentare meine juristischen Kenntnisse berurteilen können. Und sogar meine “Lebensfähigkeit”, was immer das sein mag.

    Es gehört schon einiges Chuzpe dazu, auf diese Weise jemanden Arroganz vorzuwerfen. Die Ansichten scheinen Sie ja tief zu treffen. Vielleicht sollten Sie darüber mal nachdenken.

  18. wowowowo Says:

    Ich verstehe die Agression im Forum nicht. Die Frage: was müsste ein Anwalt pro Stunde verdienen, um…. impliziert nicht die Forderung, dass dies jeder Anwalt um der Gerechtigkeit halber muss. Es ist ein Rechenmodell, das die eigene Sicht der Dinge der Überprüfung anheim stellt.

    In der Tat basieren Einkommen nicht auf Gerechtigkeit, sondern auf fachlicher und sozialer Qualifikation (Akquise!) und sehr viel Glück. Es gibt sicher Richter, die nur Glück im Examen hatten und Anwälte, die etwas falsch machen, wenn sie einen gewissen Status nicht erreichen. Zur Pauschalisierung taugt dies aber nicht. Ich selbst hatte Glück im Examen und als Schwerbehinderter hätte ich jede Stelle haben können. Trotzdem habe ich nichts falsch gemacht, eine kleine Anwaltskanzlei zu führen.

    Geld ist nicht alles, haben darüber alle schon mal nachgedacht?

  19. Berger Says:

    Mein Mitleid mit den Rechtsanwälten hält sich in Grenzen. Ich bin zwar auch Anwalt, aber Patentanwalt. Das umfasst ein komplettes naturwissenschaftliches Studium, eine mehrjährige Promotion, eine knapp dreijährige Patentanwaltsausbildung mit einem Fernstudium und eine zusätzliche aufwendige Prüfung als “Europäischer Patentanwalt”. Ich bin seit 4 Jahren niedergelassen und komme auf einen monatlichen Umsatz von durchschnittlich 1500 EUR. Umsatz, wie gesagt, nicht Brutto- und nicht Nettoverdienst. Ein Büro kann ich mir nicht leisten, ich muss in einem Zimmer in meiner Wohnung arbeiten. Vom Tippen von Schriftsätzen bis zur Aktenanlage muss ich alle Arbeiten selbst und alleine erledigen, an eine Angestellte ist nicht zu denken. Einen teures Kopiergerät kann ich mir nicht leisten.
    Das wäre alles nicht so schlimm, peinlich wird es manchmal beim Mandantenkontakt, wenn entsprechende Bemerkungen über das “Büro” gemacht werden.
    Einen Rechtsanwalt dem es ähnlich schlecht geht wie mir, habe ich noch nicht getroffen.

    Soviel zur “Gerechtigkeit”.

  20. BV Says:

    @ Berger:

    Woran scheitert die Anstellung in einer Sozietät?

  21. Bernd Bonobo Says:

    Ich bins hilsarbeite aus Italie und kann nichts verstehe, warum ihrs euchs beschwerts. Bin ichs schlechteres Mensch als Ihrs oder verdients eine mal meer wie ich wege berufe?

    Ich bins fachchemicant und mach galvanisiere und war schon Lkw fahre. Und habs ich mich beschwert – euch gehts gut man. also beschwerts euch ned wenns ihr alles in de hintern geschobe bekommt. die meiste von euch habe dicke bäuche, ich auch, abwer ich habs mirs selber verdient in fabrik.

    Also stellt euchs ned so an wenn ihrs nichts zu meckere habt!!

  22. monierung Says:

    sehr schön zu sehen welche unterschiedlichen Ansichten unter den Juristen zu finden sind… und ja ein gutes Examen hat etwas mit Glück zu tun aber nicht nur… es gibt durchaus Juristen , die kommen auch mit Glück nur ins befriedigend … od diese nun die Schlechteren sind sei dahin gestellt… die Bemerkung weiter oben “… nur ein Wald und Wiesenanwalt…” finde ich allerdings sehr bedenklich… woher kommt eine solche Arroganz ??… fraglich ist doch, ob dieser Anwalt die Interessen seiner Mandantschaft so gut es geht zu vertreten mag… wenn er dies macht, ist er genauso geeignet ein höheres Einkommen zu erzielen…
    bin selber auch Anwalt und kann einiges hier nicht verstehen… mir ist es ziemlich egal ob wieviel andere Juristen verdienen… und wenn ich als Wald und Wiesen Anwalt ordentliches Geld ohne den Stress in einer Großkanzlei verdienen kann, mach ich auch das… selbst Richter könnte ich mir vorstellen, obwohl ich glaube, dass sich hier eventuell so eine Beamtenmentalität einstellen könnte… diese hat mich im Referendariat teilweise sehr erschrocken … die geehrten Richter mögen bitte von Ihrem hohen Roß herabsteigen und die werten Kollegen vielleicht etwas toleranter sein…

  23. Eva Says:

    Es scheint mir tatsächlich recht abenteuerlich, als freiberuflicher Rechtsanwalt einen “Anspruch” auf das Gehalt eines Richters anzumelden… Als Ansporn kann man es natürlich nehmen, oder als Ziel.
    Anders als viele andere Berufsgruppen haben Anwälte ja eine Vergütungstabelle, die “Lohndumping” verhindert, also sind in diesem Sinne keinen so harten Wettbewerb wie andere Gewerbe und Berufe, die nicht mal einen Minimal-Mindestlohn haben… Wir brauchen allgemein eine Annäherung der Gehälter, damit unsere Gesellschaft nicht auseinanderfällt – vielleicht mal mitbedenken!

  24. Nochmal Stundensätze der Anwälte | Recht & Mediation Says:

    [...] September 1999 hatte ich einen Artikel über die Berechnung des anwaltlichen Stundensatzes verfasst. Dieser Artikel ist mit Abstand der bisher am häufigsten abgerufene Artikel in meinem [...]

  25. USAnwalt Says:

    1999? Bei solchen Zahlen wird mir als Rechtsanwalt schwindelig.

    <>
    Ist das belegt? In den mir vertrauten Ländern, selbst dort wo er nicht im Namen des Volkes Recht spricht, erhält der Richter ein geringes Gehalt, dafür einen Aufschlag an gesellschaftlicher Anerkennung. Um Richter zu werden, muss er sich allerdings auch als herausragender Rechtsanwalt bewiesen haben. Der Anwalt verdient durchweg viel mehr. Das dürfte in die meisten Ländern gelten, in denen die Berufung ins Richteramt nachprüfbare Lebenserfahrung, nicht Punkte voraussetzt.

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